Bundestag billigt Gesetz für mehr Whistleblowerschutz

    Bundestag:Gesetz für mehr Whistleblowerschutz gebilligt

    |

    Wer Hinweise auf Missstände im beruflichen Umfeld öffentlich macht, soll besser geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat heute der Bundestag beschlossen.

    Der Bundestag hat am Freitag in Berlin ein Gesetz zum besseren Schutz von Hinweisgebern im beruflichen Umfeld beschlossen. Damit will die Regierungskoalition sogenannte Whistleblower, die Rechtsverstöße in einem Unternehmen oder in einer Behörde melden, besser vor Kündigungen oder anderen Repressalien schützen. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.

    Hinweisstelle muss Identität vertraulich behandeln

    Laut Bundestag müssen dem Gesetz nach Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine Meldestelle einrichten. Als externe Meldestelle soll das Bundesamt für Justiz fungieren.
    Wendet sich eine Person an eine Hinweisstelle, muss diese deren Identität vertraulich behandeln. Auch anonyme Meldungen sollen möglich sein. An Medien können sich Hinweisgeber erst dann wenden, wenn eine externe informierte Stelle nicht innerhalb einer Frist Schritte zur Untersuchung einleitet oder der Hinweisgeber überzeugt ist, der gemeldete Verstoß gefährde akut das öffentliche Interesse.
    Unter dem Eindruck der vereitelten Umsturzpläne von "Reichsbürgern" hatte der Rechtsausschuss zudem den Schutz von Personen durchgesetzt, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten melden. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten.

    Kritik von Reporter ohne Grenzen

    Justizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete das Gesetz als "so bürokratiearm wie möglich". Profitieren werde davon die ganze Gesellschaft. Es schütze Beschäftigte, die Missstände meldeten. Und es schütze zugleich Unternehmen und Behörden vor Haftungsansprüchen und Reputationsschäden, die mit einer späteren Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.
    Die Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" monierte die hohen Anforderungen, ab wann sich Whistleblower an Medien wenden können. Systematisches Fehlverhalten aufzuklären, sei im Interesse der Öffentlichkeit und eine zentrale Aufgabe der Medien.

    Verspätete Umsetzung von EU-Richtlinie

    Ohne die Hinweise und den dadurch angestoßene Recherchen wären etwa der Dieselabgas-Skandal oder die Abhöraffäre des US-Geheimdienstes NSA nicht bekannt geworden, erklärte der Deutschland-Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen", Christian Mihr.
    Mit dem Gesetz setzt Deutschland mit einem Jahr Verspätung eine Richtlinie der EU um. Das hätte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen. Gegen Deutschland läuft deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren.

    Mehr aus dem Bundestag