Hochrisikospiele: DFL scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Urteil zu "Hochrisikospielen":Sicherheitskosten: DFL verliert in Karlsruhe
von D.Heymann und C. Schneider, Redaktion Recht und Justiz
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Die Absicherung riskanter Fußballspiele kostet viel Geld. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: An diesen Kosten dürfen die Länder den Profifußball beteiligen.
Die Deutsche Fußball Liga ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Künftig kann der Profifußball für die Polizeikosten bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden. 14.01.2025 | 2:43 min
415.000 Euro - so hoch waren die Mehrkosten, die das das Land Bremen zur Absicherung des "Nordderbys" zwischen Werder und dem HSV im Jahr 2015 aufwenden musste. Eine enorme Summe für ein einziges Spiel, die man in Bremen nicht aus der eigenen, von den Steuerzahlern gefüllten Kasse aufbringen wollte. Deshalb stellte die Stadt die Zusatzkosten der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung.
Als Hochrisikospiele werden solche Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Nach DFL-Angaben gab es in der Saison 2022/23 bei insgesamt 612 Begegnungen in der 1. und 2. Liga 52 sogenannte "Rotspiele". Bei normalen Bundesligaspielen in Bremen sind 500 bis 600 Ordnungskräfte im Einsatz, bei Hochrisikospielen 800 bis 1.000, wie bei der Verhandlung erklärt wurde.
Quelle: dpa
Die verweigerte sich, Sicherheit im öffentlichen Raum sei schließlich Kernaufgabe des Staates. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so - wer aber wie die DFL Großevents veranstaltet, die durch den erheblichen Personaleinsatz der Polizei überhaupt erst möglich sind, kann auch an den entsprechenden Mehrkosten beteiligt werden.
Damit hat Karlsruhe heute das letzte Wort in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bremen und dem Profifußball gesprochen - zugunsten der Hansestadt, so wie es auch die Vorinstanzen überwiegend getan haben. Die Richterinnen und Richter machten dabei deutlich, dass die sogenannten "Hochrisikospiele" mit normalen Partien nicht vergleichbar sind. Etwa 50 dieser besonders kritischen Duelle gibt es pro Saison in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga. Zu ihrer Absicherung bedarf es deutlich größerer Sicherheitsvorkehrungen als bei anderen Spielen:
Insbesondere bei Hochrisikofußballspielen ist die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte wegen der besonderen Gefahrträchtigkeit plausibel und wird durch langjährige Erfahrungen gestützt.
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Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 2/2025
Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.14.01.2025 | 1:29 min
Der DFL als Veranstalter kommt dieser Mehraufwand zugute, denn ohne ihn könnten die Partien gar nicht stattfinden. Deshalb dürfe der Staat die Liga auch an den erhöhten Kosten beteiligen, denn sie sei der "wirtschaftliche Nutznießer" der besonderen Sicherheitsmaßnahmen.
Das vom Gericht geprüfte Gesetz aus Bremen gilt nur für "gewinnorientierte Veranstaltungen" mit voraussichtlich mehr als 5.000 Teilnehmenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gebühr ausschließlich bei bestimmten kommerziellen Anlässen anfällt. Diese Differenzierung ist aus Sicht der Richterinnen und Richter in Karlsruhe nicht zu beanstanden. Den zusätzlichen Aufwand habe der Profifußball veranlasst - dann sei es auch gerechtfertigt, ihn für die dadurch anfallenden Mehrkosten zur Kasse zur bitten:
Insbesondere ist eine unangemessene Belastung oder eine erdrosselnde Wirkung […] nicht erkennbar.
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Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 2/2025
Bremer Gesetz könnte in anderen Ländern Schule machen
Das Urteil hat man nicht nur in Bremen erwartungsvoll verfolgt - auch in anderen Bundesländern richteten sich die Blicke gespannt nach Karlsruhe: So haben unter anderem Hamburgs Innensenator Andreas Grote (SPD) und der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) bereits Interesse am "Bremer Modell" geäußert.
ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich spricht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.14.01.2025 | 2:53 min
In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen lehnen die Landesregierungen dagegen eine Beteiligung der Vereine an den Zusatzkosten bislang ab. Gleiches gilt für die DFL selbst, die das Urteil als "enttäuschend" bezeichnet. Ihr Aufsichtsratsvorsitzender Hans-Joachim Watzke hat sich bereits vor der Entscheidung strikt gegen eine finanzielle Beteiligung, etwa in Gestalt eines bundesweiten Polizeikosten-Fonds, ausgesprochen.
Kritik von Fanverbänden, überwiegend Freude in Bremen
Insgesamt fallen die Reaktionen auf das Urteil gemischt aus. Das Fanbündnis "Unsere Kurve" nimmt nach eigenen Angaben das Urteil "fassungslos zur Kenntnis", der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik werde langfristig schwerer Schaden zugefügt. Einige Rechtsexperten halten das Urteil ebenfalls für zu weitgehend.
Geradezu euphorisch reagierte dagegen Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auf die Entscheidung:
Die Entscheidung ist voll befriedigend, da bleibt nichts offen. Es ist ein sehr schöner Tag.
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Ulrich Mäurer (SPD), Bremer Innensenator
Eine Begeisterung, die man beim heimischen Bundesligisten Werder übrigens nicht teilt. Die Verantwortlichen befürchten, innerhalb der DFL mit den Kosten allein gelassen zu werden.
Quelle: dpa
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