Bundesregierung zu Haushaltslücke 2025: Neue Gespräche nötig
Gutachter äußern Zweifel:Muss der Haushalt 2025 nachverhandelt werden?
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Die Bundesregierung muss offenbar weiter über die Finanzierung des Haushalts für 2025 verhandeln. Zuvor hatten Prüfer Zweifel an den Plänen zur Schließung der Etat-Lücke geäußert.
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Die Ampel-Koalition muss ihren mühsam erreichten Kompromiss zum Bundeshaushalt 2025 möglicherweise grundlegend nachverhandeln.
Zwei wissenschaftliche Bewertungen zu geplanten Vorhaben hätten ergeben, dass "weitere Gespräche innerhalb der Bundesregierung sowie im Rahmen der parlamentarischen Beratungen notwendig" seien, hieß es im Bundesfinanzministerium. Die Option einer Aussetzung der Schuldenbremse bestehe "verfassungsrechtlich und ökonomisch nicht".
Wissenschaftlicher Beirat zweifelt am Ampel-Plan
Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium zweifelt laut "Handelsblatt" daran, dass die milliardenschwere Finanzlücke im Haushaltsentwurf für 2025 wie geplant verringert werden kann.
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Laut dem Bericht vom Donnerstag warnt das Gremium in einem Brief, es habe "erhebliche Zweifel", ob die von der Bundesregierung erwogenen Maßnahmen ausreichten. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten sieht die geplanten Schritte hingegen weniger skeptisch.
Der Beirat wurde von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mit der Prüfung beauftragt, weil es Zweifel gab, ob einzelne Vorhaben im Bundeshaushalt verfassungsrechtlich und wirtschaftlich tragbar sind.
Haushaltslücke von insgesamt 17 Milliarden Euro
Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem vorläufigen Haushaltskompromiss darauf verständigt, die Haushaltslücke von insgesamt 17 Milliarden Euro mit Darlehen für die Bahn und die Autobahn GmbH sowie dem Herbeischaffen liegen gebliebener Milliarden aus Zeiten der Energiekrise zu verringern. Das Finanzloch sollte dadurch auf neun Milliarden Euro schrumpfen.
Der Haushalt hat ein Volumen von 481 Milliarden. Der Regierungsentwurf sieht Einsparungen vor, aber mit 44 Milliarden Neuverschuldung bleibt man im Rahmen der Schuldenbremse.
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Das "Handelsblatt" berief sich nun auch auf drei führende Regierungsmitglieder, denen zufolge die Haushaltslücke auf diese Weise nicht um die Hälfte verringert werden könne. Einer der Regierungsvertreter sagte dem "Handelsblatt":
Die Vorschläge werden so nicht klappen.
„
Regierungsvertreter
Keinesfalls könne das Haushaltsloch um neun Milliarden Euro verringert werden. Allenfalls ein Drittel des Betrags sei realistisch.
Beirat sieht verfassungsrechtliche Risiken
Der wissenschaftliche Beirat warnt laut "Handelsblatt" auch, bei der Vereinnahmung des Liquiditätsüberschusses bei der staatlichen Förderbank KfW gebe "es erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, da aus Notlagenkrediten stammende Mittel für den Bundeshaushalt genutzt werden". Auch im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Bahn sehe der Beirat "verfassungsrechtliche Probleme", wenn der Bund die Darlehen an das Unternehmen selbst tilge.
Im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Autobahn GmbH bezweifelt der Beirat, "dass die Darlehensvergabe als finanzielle Transaktion gewertet werden kann". Denn die Autobahn GmbH verfüge über keine eigenständigen Ertragsquellen. Dann aber hätte die "Ampel" dem Bericht zufolge keinen finanziellen Spielraum gewonnen.
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Weiteres Gutachten bei Ampel-Plan weniger skeptisch
Anders schätzt das von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessor Johannes Hellermann, das dem Portal "Zeit Online" am Donnerstag vorlag, die Maßnahmen ein. Dieses sieht in den Bahn-Darlehen keine "schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts". Im Fall der Autobahngesellschaft ist die Lage laut "Zeit Online" etwas komplizierter, weil das Unternehmen anders als die Bahn nicht über eigene Einnahmen verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen.
Im Gutachten steht dazu demnach, dass ein solches Darlehen zwar grundsätzlich "keine (…) schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts" sei. Es gebe aber ein "nicht unerhebliches rechtliches Risiko" wegen des Fehlens eigener Einnahmen. Die rechtlichen Risiken würden vermindert, wenn es der Autobahngesellschaft ermöglicht werde, "Zugang zu nennenswerten originär eigenen Einnahmen" zu eröffnen. Im Gespräch ist in der Ampel laut "Zeit Online", einen Teil der Lkw-Maut umzuwidmen.
Quelle: dpa
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