Grundsteuerreform: Millionär nur auf dem Papier

    Ärger mit Reform in Sachsen:Grundsteuer: Millionär nur auf dem Papier

    Thomas Bärsch
    von Thomas Bärsch
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    Weil das Finanzamt sein unbebaubares Grundstück plötzlich mit 850.000 Euro bewertet, drohen einem Mann in Sachsen hohe Grundsteuer-Zahlungen. Eine Posse? Nein, geltendes Recht.

    Eine Hand hält Euro-Scheine und einen Grundsteuerbescheid vor einem Grundstück.
    Sachsen folgt bei der Grundsteuer dem Bundesgesetz, das für die Bewertung von Grundstücken ein vereinfachtes Verfahren vorsieht. (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Dafür, dass es für sie um ganz schön viel Geld geht, zeigen sich die Moritzburger an diesem Info-Abend im Gasthof Forsthaus ziemlich gelöst. "Hallo, ihr Millionäre!", grüßt eine Teilnehmerin aus Radebeul in die Runde, und an den anwesenden Reporter gerichtet: "Naja, so werden wir hier inzwischen auf der Straße genannt."
    Anlass sind Zeitungsberichte über Torsten Küllig und sein Grundstück, das er vor ein paar Jahren für 33.000 Euro vom Freistaat Sachsen kaufte. Mit einer kleinen Garage darauf, in der die örtliche Polizei für 600 Euro pro Jahr ein Auto abstellt. Keine Monster-Rendite, aber ok.

    Grundsteuer: Sachsen folgt Bundesgesetz

    Plötzlich aber bewertet das Finanzamt das Grundstück mit über 850.000 Euro, womit die Grundsteuer auf fast 2.500 Euro steigen könnte, schätzt Küllig, statt 50 Euro wie bisher. Und das Schlimme: Es gibt keine Baugenehmigung, ein Verkauf ist fast ausgeschlossen, denn wer soll 850.000 Euro für ein Geldgrab hinlegen, für ein Grundstück, mit dem er nichts anfangen kann, außer jährlich Steuern drauf zu zahlen?
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    Was wie ein absurder Behördenfehler klingt, ist Absicht. Bei der Grundsteuerreform folgt Sachsen einem Bundesgesetz, das für die Bewertung von Grundstücken ein vereinfachtes Verfahren vorsieht: Man nehme eine Wohngegend - bei Küllig also das teure Moritzburg - und errechne aus den Preisen, die dort für Immobilien gezahlt werden, einen Bodenrichtwert, der dann pauschal für alle Grundstücke der Umgebung gilt.

    Ministerium: "Unschärfen" bei Grundsteuer möglich

    Sachsens Finanzministerium verweist in einem Antwortschreiben auf unsere Fragen auf die Vorteile: Es müsse nicht mehr "für jedes einzelne Grundstück ein individueller Wert ermittelt werden". Dem Ministerium ist bewusst, dass es hier zu "Unschärfen" kommen könnte, "teilweise auch zu Lasten der Eigentümer". Und dass es in der "Natur der Sache liege", dass die Bewertungen vor allem von denen bezweifelt würden, die "mit einer höheren Steuerbelastung rechnen."
    An diesem Abend in Moritzburg rechnen alle mit höheren Steuern und jeder hat seine eigene Story zu erzählen. Hefter werden aufgeschlagen, Schriftstücke hin und her gereicht, mit Fingern auf Bodenrichtwertkarten gezeigt und Geschichten mit Behörden geschildert. Es sind Geschichten, die Betroffene auch auf die Barrikaden treiben könnten, vor allem im ohnehin wutbürgeranfälligen Sachsen.
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    Hier in Moritzburg aber bleibt es bei allem Unverständnis produktiv. Die Betroffenen, die Torsten Küllig um sich versammelt hat, stammen aus dem ganzen Landkreis Meißen und kannten sich vorher nicht. "Damit das schon mal klar ist", stellt eine Besucherin aus Radebeul klar, "wenn das hier in Richtung Braun oder so gegangen wäre, dann wäre ich sofort weg gewesen."

    Offener Bürgerbrief an den Ministerpräsidenten

    Es geht nicht in Richtung "Braun". Die Bürger verabschieden einen offenen Brief, den sie Sachsens Finanzminister übergeben wollten. Doch der hatte absagen lassen, "wegen Krankheit". Die Krankheit glaubt ihm hier keiner und eine Vertretung hat der Minister auch nicht geschickt. So adressieren sie den Brief eben gleich an Michael Kretschmer, den CDU-Ministerpräsidenten, der sich in Sachsen gern als Kümmerer präsentiert.
    Und natürlich setzen die Betroffenen auch auf den gerade anlaufenden Landtagswahlkampf und regen an, alle Grundstücke mit einer auffälligen Erhöhung des Bodenrichtwerts zu filtern und nochmal einer individuellen Prüfung zu unterziehen. Bis dahin wollen sie bei den Finanzämtern Anträge auf "ruhende Verfahren" stellen - und warten.
    Denn auch außerhalb von Sachsen gerät bei der Grundsteuer etwas in Bewegung. So spricht etwa der Augsburger Steuerrechtler Gregor Kirchhof von Konstruktionsfehlern und hält das Gesetz für verfassungswidrig. Es wäre nicht das erste Mal, dass Karlsruhe Entscheidungen des Gesetzgebers wieder einkassiert.

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