Wahlrechtsreform der Ampel:Karlsruhe will es allen recht machen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel überwiegend bestätigt. Der Bundestag wird somit künftig kleiner. CSU und Linke können aber dennoch aufatmen.
Der Bundestag wird kleiner
Der Gesetzgeber nimmt damit seinen Gestaltungsauftrag für das Wahlrecht wahr.
Auszug aus dem Urteil
CSU und Linke atmen auf: Drei Direktmandate reichen weiterhin
Wirklich relevant war die Grundmandatsklausel vor der letzten Bundestagswahl selten. 1994 profitierte von ihr die Vorgängerin der Linkspartei, die PDS, die damals 4,4 Prozent der Zweitstimmen und vier Direktmandate errang. Davor spielte die Bestimmung nur in den 50er Jahren eine Rolle, damals allerdings prominent - und unter demokratischen Gesichtspunkten fragwürdig: Die unionsgeführte Regierung von Konrad Adenauer führte die Grundmandatsklausel zur Bundestagswahl 1953 ein, um der nationalkonservativen Deutschen Partei (DP) so das politische Überleben bei den Wahlen 1953 und auch 1957 zu sichern.
In beiden Fällen konnte die DP bundesweit die Fünfprozenthürde nicht überwinden. Die CDU verzichtete jedoch in einigen Wahlkreisen gezielt darauf, eigene Kandidaten aufzustellen, damit die DP diese gewinnen konnte. Durch die Wahlkreissiege konnte die DP bei beiden Wahlen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen – und jeweils eine Koalition mit dem Wahlsieger CDU bilden.
Sie verhindert eine Zersplitterung des Parlaments und sichert damit die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages.
Vizepräsidentin Doris König in der Urteilsverkündung