Cum-Ex-Prozess: Bankier Olearius will Freispruch

    Angeklagter Bankier:Cum-Ex-Prozess: Olearius will Freispruch

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    Christian Olearius soll sich im Cum-Ex-Skandal der besonders schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Er bestreitet die Vorwürfe weiterhin.

    Man sieht Olearius vor Gericht.
    Die Cum-Ex-Deals kosteten den Staat Milliarden. Mit dem Bankier Olearius steht nun ein weiterer mutmaßlicher Steuerhinterzieher vor Gericht. Dort fiel auch der Name Olaf Scholz.18.09.2023 | 2:34 min
    Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius haben seine Verteidiger die Vorwürfe der besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. "Die Verteidigung ist der festen Überzeugung, dass Herr Doktor Olearius unschuldig und freizusprechen ist", sagte der Anwalt Rudolf Hübner in Bonn.
    Er warf der Staatsanwaltschaft vor, fehlerhaft ermittelt zu haben und "das Narrativ einer Bande" zu bemühen, das mit der Realität nichts zu tun habe. Klaus Landry, ein weiterer Verteidiger des 81-Jährigen, nannte die Annahme, Olearius habe eine kriminelle Bande gebildet, "absurd". Landry stellte ihn als honorigen Mann dar.

    Cum-Ex: Steuerschaden bei 280 Millionen Euro

    Der Prozess hatte am Montag mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen, am Mittwoch bezog die Verteidigung Stellung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 81-Jährigen 14 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung vor, von denen es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sei.
    Die Taten sollen sich im Kern auf den Zeitraum 2006 bis 2011 beziehen - also auf die Hochphase der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte (Aktenzeichen 63 KLs 1/229). Laut Anklage betrug der Steuerschaden knapp 280 Millionen Euro.
    Zu sehen ist der Hamburger Bankier Christian Olearius im Gerichtssaal in Bonn.
    Brisant ist der Steuerskandal auch wegen möglicher Verwicklungen des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz.18.09.2023 | 1:32 min
    Es ist das erste Mal, dass sich ein Vertreter der obersten Chefetage eines Bankhauses in dem größten Steuerskandal der Bundesrepublik vor Gericht verantworten muss. Olearius ist persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg, früher war er ihr Chef.

    Verteidigung argumentiert mit Unwissenheit von Olearius

    In der Argumentation der Verteidigung spielt Unwissenheit eine wichtige Rolle. Olearius habe von dem Einsatz von Leerverkäufen nichts gewusst und er hätte deren Einsatz auch nicht gebilligt, sagte Anwalt Landry. Leerverkäufe sind ein zentrales Element der Cum-Ex-Geschäfte, bei denen gar nicht gezahlte Kapitalertragssteuern (KESt) erstattet wurden und der Staat dadurch um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde.
    "Er hat und hätte niemals die Anrechnung oder gar Erstattung von KESt beantragt, die zuvor nicht einbehalten und abgeführt worden war", sagte Landry. Der Verteidiger monierte zudem, dass es bei seinem Mandanten in der Öffentlichkeit zu einer irreparablen Vorverurteilung gekommen sei.
    ZDF-Börsenexperte Frank Bethmann an der Börse in Frankfurt.
    Die Geschäfte im Cum-Ex-Skandal haben den Fiskus Milliarden gekostet. Wird das Geld jemals zurückgezahlt? Eine Einschätzung von ZDF-Börsenexperte Frank Bethmann.18.09.2023 | 0:59 min

    Entlasten Tagebücher Olearius?

    Der frühere CSU-Bundespolitiker Peter Gauweiler trat ebenfalls als Verteidiger auf. Er bezog sich auf Tagebucheinträge von Olearius aus den Jahren 2005 bis 2011, die alles in allem "evident entlastend" seien.
    Olearius habe darin notiert, dass die rechtliche Zulässigkeit der Geschäfte sorgfältig geprüft werden müsse. Außerdem habe er seine Rechtstreue betont. In späteren Tagebüchern hat der Bankier eingetragen, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt drei Mal mit dem damaligen Hamburger Rathauschef und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hat.
    Olaf Scholz
    Die Unionsparteien fordern einen Untersuchungsausschuss im Bundestag zur Rolle von Kanzler Scholz im Cum-Ex-Skandal. 04.07.2023 | 1:30 min

    Scholz schließt Einflussnahme aus

    Dabei versuchte er zu verhindern, dass seine Bank viel Geld an den Fiskus zurückzahlen muss - dies wertet die Staatsanwaltschaft in dem Bonner Verfahren als versuchte Steuerhinterziehung, weil falsche Angaben gemacht worden seien.
    Scholz hat eine politische Einflussnahme ausgeschlossen, aber Erinnerungslücken über den genauen Inhalt der Treffen geltend gemacht.
    Quelle: dpa

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