200 Euro für Studierende: "Einmalzahlung200.de" fehlerhaft

    200 Euro für Studierende:"Einmalzahlung200.de" läuft nicht richtig

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    Die Antragsplattform "Einmalzahlung200.de", auf der Studenten 200 Euro Einmalzahlung beantragen können, ist zeitweise gar nicht abrufbar gewesen. Einmal drauf, war Geduld angesagt.

    Student sitzt vor einem Computer
    Die Antragsplattform "Einmalzahlung200" für die Sonderzahlung für Studenten funktioniert nicht richtig.
    Quelle: Imago

    Mit der vom Bundesbildungsministerium angekündigten Beantragung "noch im Winter" klappt es gerade noch so: Fünf Tage vor Frühlingsbeginn ist die Antragsplattform für die Energiepreispauschale von 200 Euro für Studenten und Fachschüler am Mittwoch freigeschaltet worden - zum Start allerdings mit technischen Anlaufschwierigkeiten und Problemen für Nutzer.
    Etwa dreieinhalb Millionen Betroffene sollen mit dem Geld bei den gestiegenen Heiz- und Stromkosten entlastet werden.

    Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen .

    Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger

    Erst war die Seite nicht zu erreichen, dann mussten Studenten warten

    Die Geduld der Studierenden sei reichlich strapaziert worden, hieß es vom Deutschen Studierendenwerk. Nun müsse das Antragsportal auch fürs Massengeschäft funktionieren, sagte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl der dpa.

    Der Winter ist bald vorbei, und es ist höchste Zeit, dass diese Hilfe jetzt bei den Studierenden ankommt.

    Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks

    Doch zunächst wurde die Geduld derer, die sehnlichst auf das Geld warten, weiter auf die Probe gestellt: Der Andrang auf der extra eingerichteten Plattform "Einmalzahlung200.de" war am Mittwoch so groß, dass die Seite wenige Stunden nach dem Start für kurze Zeit nicht erreichbar war und eine Fehlermeldung ausgab.
    200-Euro-Pauschale für Studenten gestartet
    Ab heute können Studierende und Fachschüler die Energiepauschale beantragen. Doch zunächst hieß es "Geduld haben": Die Seite "Einmalzahlung200.de" war erst einmal nicht erreichbar.15.03.2023 | 1:33 min
    Betroffene landeten später zunächst in einem digitalen Warteraum, ähnlich einer Telefonwarteschleife. Bei Twitter berichteten andere auch von Problemen beim Login mit der sogenannten BundID - ein Nutzerkonto beim Bund, das Voraussetzung für die Antragsstellung ist.

    Auch den Zugangscode hatten nicht alle bekommen

    Und nicht alle hatten bis Mittwoch den ebenfalls für die Seite nötigen Zugangscode erhalten, den ihnen ihre Bildungseinrichtung zur Verfügung stellen muss. Bund und Länder hatten die Antragsplattform eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet.
    Zuletzt gab es Kritik daran, dass alle Betroffenen sich die BundID zulegen müssen, um sich bei der Beantragung eindeutig auszuweisen, damit Betrug verhindert wird.

    Der Zugang zur BundID ist vereinfacht worden

    Klargestellt ist inzwischen, dass für das BundID-Konto nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfacher Zugang mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
    Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland.

    Hilfe gegen hohe Energiepreise
    :Wie Studierende Energiegeld beantragen können

    Nach monatelangem Warten können Studierende nun 200 Euro Energiegeld beantragen. Wem das Geld zusteht und wie man es beantragen kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
    von Christina Iglseder
    Archiv: Studierende sitzen mit Laptops in einer Vorlesung, aufgenommen am 17.04.2018 in Tübingen
    FAQ
    An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
    Quelle: dpa

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