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Rechtsextreme Chatgruppe : Gericht lehnt Anklage gegen Polizisten ab

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Frankfurter Polizisten sollen extreme und rassistische Inhalte in einer Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Landgericht hält das nicht für strafbar - der Innenminister ist entsetzt.

Polizeiwache in Frankfurt
Das Gericht lehnt eine Anklage zur rechtsextremen Chatgruppe von Polizisten ab.
Quelle: picture alliance / Daniel Kubirski

Im Verfahren um eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten hat das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung sei mit einem Beschluss vom 13. Februar abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Das Landgericht hatte die Ablehnung der Anklage damit begründet, dass der interne Austausch der Chats vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das notwendige Merkmal der Verbreitung sei in der geschlossenen Gruppe von jeweils weniger als zehn Mitgliedern außerdem nicht gegeben gewesen.

Beschwerde gegen Gerichtsentscheid erhoben

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde habe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts erhoben. Mit dieser Beschwerde befasst sich nun die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, die in den kommenden Wochen eine Bewertung zu dem Fall abgibt. Danach entscheidet das Oberlandesgericht über die Beschwerde.

"Das ist am Ende eine Entscheidung der unabhängigen Justiz", sagte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) über die Nichtzulassung der Anklage. Die Inhalte, die in der Chatgruppe geteilt worden sind, seien "völlig inakzeptabel" und hätten "keinen Boden auf der hessischen Polizei", betonte der Minister.

Die sind mit den Werten der hessischen Polizei an keinem Punkt vereinbar.
Peter Beuth, hessischer Innenminister

Hessen will Gesetzte zu volksverhetzenden Aussagen verschärfen

Beschäftigte der Polizei, die Bilder aus der Chatgruppe zu Schulungszwecken gesehen hätten, seien erschüttert gewesen von dem, was die Kollegen dort geteilt hätten, sagte Beuth. Er verwies auf Bemühungen des Landes Hessen, auf Bundesebene Gesetze zu verschärfen.

Demnach sollen volksverhetzende Aussagen von Beamten im Gesetz schärfer beurteilt werden können. Dies sei bislang nicht umgesetzt, der Ball liege bei der Bundesinnenministerin, sagte Beuth.

Chats während Ermittlungen zu "NSU 2.0" entdeckt

In der Chatgruppe "Itiotentreff" hatten unter anderen fünf Polizisten des 1. Polizeireviers Frankfurt rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht. Die Gruppe war dann im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden.

Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in dem Revier abgerufen worden waren. Bei den weiteren Nachforschungen stießen die Ermittler auch auf die Chatgruppe.

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ist der Angeklagte Alexander M. nun zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt worden.

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