Wahlrechtsreform: SPD lehnt Absenkung der 5-Prozent-Hürde ab

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    Wahlrechtsreform:SPD lehnt Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde ab

    Dominik Rzepka
    von Dominik Rzepka
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    Das neue Wahlrecht benachteiligt CSU und Linke, sagen CSU und Linke. Soll als Ausgleich die Fünf-Prozent-Hürde fallen? Eine entsprechende Forderung lehnt die SPD ab.

    Der Plenarsaal des deutschen Bundestages durch eine Glasscheibe
    Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern.
    Quelle: dpa

    Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gegen eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde ausgesprochen. Die Sperrklausel gelte bei Bundestagwahlen für alle politischen Parteien und werde auch bei Landtagswahlen praktiziert, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann ZDFheute.

    Um die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern, wird an der relativ niedrigen Hürde festgehalten.

    Sebastian Hartmann, SPD

    Hartmann hat für die SPD die Wahlrechtsreform mitverhandelt und antwortet für die Fraktion. Er sagt: "Dass nun einzelne Stimmen Vorschläge rund um die jahrzehntelang erprobte Fünf-Prozent-Hürde einbringen, geht am Schwerpunkt der Reform weit vorbei."

    Gysi fordert Drei-Prozent-Hürde

    Damit weist Hartmann eine Forderung des Linken-Abgeordneten Gregor Gysi zurück. Gysi spricht sich für ein Absenken der Fünf-Prozent-Hürde aus:

    Wenn die Ampelkoalition keinen verfassungsrechtlichen Streit riskieren will, muss sie die Prozenthürde auf 3 oder 3,5 Prozent senken.

    Gregor Gysi, Linke

    Auf diese Weise wären regionale Parteien im Bundestag vertreten, kleine Splitterparteien hingegen nicht. Klagen in Karlsruhe wären wahrscheinlich überflüssig, sagt Gysi gegenüber ZDFheute. Ähnlich hatte sich der SPD-Abgeordnete Axel Schäfer geäußert und eine Vier-Prozent-Hürde gefordert, um negative Folgen vor allem für CSU und Linke zu kompensieren.
    Mitte März hatte der Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen und die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen. Sie besagt, dass eine Partei in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt - selbst dann, wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Nur wegen dieser Regel sitzt die Linke derzeit als Fraktion im Bundestag.
    Eine Grafik zeigt, wie der Bundestag ausgesehen hätte, wenn die Wahlrechtsreform 2021 schon gegolten hätte. Großer Verlierer wäre die Partei Die Linke gewesen, die aufgrund der wegfallenden Mandatsklausel garkeine Sitze mehr hätte.

    CSU könnte aus dem Bundestag fliegen

    Auch für die CSU könnte das Wegfallen der Grundmandatsklausel gefährlich werden. Sie hat bei der vergangenen Wahl bundesweit 5,2 Prozent erhalten. Fiele sie künftig auf 4,9 Prozent zurück, würde sich auch dann nicht in den Bundestag einziehen, wenn sie alle 46 bayerischen Direktmandate gewinnen könnte.
    Würde die Sperrklausel hingegen gesenkt, könnten Linke und CSU selbst mit einem Ergebnis von 4,0 Prozent in den Bundestag einziehen - unabhängig von der Anzahl ihrer gewonnen Direktmandate. Allerdings hatte sich CSU-Chef Markus Söder gegen ein Absenken der Fünf-Prozent-Hürde ausgesprochen. Die Union will gegen die Wahlrechtsreform klagen.
    [Wahlrechtsreform beschlossen: Was sich ändert - ein Überblick]

    Auch Grüne und FDP zurückhaltend

    Zurückhaltung deutet auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle an. Er will sich in der Frage nicht festlegen, sagt aber: "Die FDP-Fraktion ist offen für Gespräche, um innerhalb des neuen Wahlrechts Regelungen zur Sicherstellung einer starken regionalen Repräsentation zu schaffen."
    Welche Regelungen das sind? Das Absenken der Sperrklausel erwähnt Kuhle jedenfalls nicht. Und auch die Grünen wollen an der bisherigen Hürde festhalten. Grünen-Politiker Till Steffen sagt zu ZDFheute:

    Ein Absenken der Fünf-Prozent-Hürde drängt sich aus unserer Sicht nicht auf.

    Till Steffen, Grünen

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