Harte Strafe gegen Bundesligist:FIFA belegt 1. FC Köln mit Transfersperre
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Der 1. FC Köln ist von der FIFA zu einer Transfersperre verurteilt worden. Demnach dürfen die Rheinländer in den kommenden beiden Wechselperioden keine Spieler verpflichten.
Mit der Transfersperre verhängt die FIFA eine heftige Strafe über den 1. FC Köln.
Quelle: picture alliance / R. Goldmann
Der Fußball-Weltverband FIFA hat gegen den Bundesligisten 1. FC Köln einen Transferbann verhängt. Die Rheinländer dürfen in den nächsten beiden Transferperioden keine Spieler verpflichten. Abgänge sind aber möglich. Das bestätigte die FIFA am Mittwoch. Der Verein kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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Wechsel-Zoff um Jaka Cuber Potocnik
Hintergrund der harten Strafe sind die Umstände der Verpflichtung von U19-Stürmer Jaka Cuber Potocnik. Den 17-Jährigen hatten die Kölner im vergangenen Jahr verpflichtet und damit Zoff verursacht. Obwohl es sich um keinen Transfer für die Profimannschaft handelte, betrifft die Sperre trotzdem alle Männer-Teams des Clubs.
Jaka Cuber Potocnik wurde unter Mithaftung des FC zur Zahlung von Schadensersatz an Olimpija Ljubljana in Höhe von 51.750 Euro verurteilt. Zusätzlich wird die Nachwuchshoffnung ab sofort für vier Monate gesperrt.
Der 1. FC Köln ist von der FIFA zu einer Transfersperre verurteilt worden. Köln-Geschäftsführer Christian Keller dazu im Schaltgespräch.30.03.2023 | 1:45 min
Ljubljana beklagt Unregelmäßigkeiten
Der Spieler hatte seinen U17-Vertrag in Ljubljana am 30. Januar 2022 vorzeitig gekündigt, deswegen musste der FC keine Ablöse zahlen. Bereits einen Tag später soll er im Rheinland unterschrieben haben. Die Slowenen behaupteten, dass Köln den damals 16 Jahre alten Potocnik zum Wechsel angestiftet habe und wehrte sich bei der FIFA dagegen. Ursprünglich wollte der Klub sogar 2,5 Millionen Euro Ablöse und etwa 70.000 Euro Schadenersatz.
Gegen das Urteil wird der 1. FC Köln beim internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung einlegen. Zudem wird beantragt, die Strafen bis zum endgültigen Urteil vorläufig auszusetzen.
Quelle: dpa, sid
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