Verfassungswidrig: Nachtragshaushalt 2021

    Verfassungswidrig: Nachtragshaushalt 2021

    von Sarah Tacke
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    Karlsruhe, 15.11.2023: Nachtragshaushalt der Bundesregierung ist nichtig.

    Es geht um 60 Milliarden Euro. Haushaltsmittel zur Bekämpfung der Coronakrise dürfen laut Bundesverfassungsgericht nicht in den Klima- und Transformationsfond umgeschichtet werden.