FAQ
Wichtig zu wissen:Bahn, Pflege, Wein: Das ist neu im Dezember
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Der Dezember bringt einige Änderungen für Verbraucher: Bei der Bahn gibt es neue Verbindungen, für viele wird Strom und Gas billiger. Und Wein-Fans können tiefer ins Glas blicken.
Die Bahn bietet im Dezember viele neue Verbindungen an - aber ob die Züge dann auch fahren? Nach dem Scheitern der Tarifgespräche mit den Lokführern drohen Streiks.
Quelle: AFP
Was sich im Dezember für Verbraucher und Verbraucherinnen ändert - ein Überblick:
Neuer Bahn-Fahrplan
Mit ihrem neuen Fahrplan ab 10. Dezember will die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben ihr Angebot deutlich ausbauen. Schneller und häufiger soll es vor allem auf vielgenutzten Strecken vorangehen. Davon profitieren etwa ICE-Fahrgäste zwischen Berlin und Bayern sowie auf der Achse Berlin-Hannover-NRW.
Außerdem baut die Bahn für weitere Nachtzugverbindungen ihre Kooperation mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aus. So soll es ab Dezember Nightjet-Verbindungen von Berlin nach Paris und Brüssel geben.
Außerdem baut die Bahn für weitere Nachtzugverbindungen ihre Kooperation mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aus. So soll es ab Dezember Nightjet-Verbindungen von Berlin nach Paris und Brüssel geben.
Nachtzugfahren wird beliebter - auch aus Klimaschutzgründen. 25.05.2023 | 5:40 min
Ein Wermutstropfen: Gleichzeitig werden die Tickets teurer. Mit dem neuen Fahrplan hebt die Bahn ihre Preise für Flextickets im Fernverkehr um durchschnittlich 4,9 Prozent an, auch die Bahncard 25 wird teurer. Die Einstiegspreise bei Supersparpreisen und Sparpreisen bleiben jedoch unverändert bei 17,90 Euro beziehungsweise 21,90 Euro.
Strom- und Gastarife
Für viele Verbraucher und Verbraucherinnen sinken im Dezember und Januar die Strom- und Gaspreise. Betroffen sind Kunden und Kundinnen in Grundversorgungstarifen, die für etwa ein Viertel der Haushalte gelten.
Mindestlohn in der Pflege steigt
Kurz bevor der gesetzliche Mindestlohn im Januar angehoben wird, steigt auch der abgekoppelte Mindestlohn für die Pflege. Die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen, die unter diese Regelung fallen, bekommen ab dem 1. Dezember mehr Geld.
Pflegehilfskräfte erhalten nach Angaben des Gesundheitsministeriums statt 13,90 Euro dann 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 15,25 Euro (vorher 14,90 Euro) und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn auf 18,25 Euro (zuvor 17,65 Euro).
Mit dem 1. Dezember steigen die Mindestlöhne in der Pflege: Je nach Qualifikation auf 14,15 Euro bis 18,25 Euro. Profitieren sollen 1,3 Millionen Beschäftigte. 01.12.2023 | 0:18 min
Höhere Lkw-Maut
Bei der Lkw-Maut müssen klimaschädlichere Lastwagen ab dem 1. Dezember mehr bezahlen. Dann gilt ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 bei schweren Lkw, was einen Anreiz für sauberere Antriebe schaffen soll. Außerdem wird die Hälfte der Einnahmen aus der neuen Maut zur Finanzierung der vielfach maroden Schieneninfrastruktur genutzt.
Um klimafreundlicher zu werden, hat die Ampel-Koalition einen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut vereinbart. 18.07.2023 | 1:57 min
Neue Vorgaben für Wein-Etiketten
Trauben sind wohl drin, aber was noch? Das müssen Winzerinnen und Winzer ab dem 8. Dezember angeben. Dann nämlich greift eine EU-Verordnung, die die Angaben von Nährwerten, Zutaten und Allergenen auf Wein-Etiketten zur Pflicht macht. Bei anderen Lebensmitteln ist das längst gängige Praxis.
Google löscht inaktive Accounts
Google beginnt im Dezember nach eigenen Angaben mit dem Löschen inaktiver Accounts. Wer ein Konto für Gmail und andere Dienste besitzt, dieses aber längere Zeit nicht genutzt hat, sollte sich noch im November anmelden, wenn es weiter benötigt wird.
Nebenkostenabrechnungen
Viele Mieter müssen ihre Nebenkostenabrechnung für 2022 bis zum 31. Dezember erhalten. Ansonsten verpuffen Forderungen der Vermieter. Denkbar sind je nach Vertrag aber auch andere Zeitabschnitte.
Zweite Chance für Fußball-EM-Tickets
Fußballfans, die bei der ersten Runde der Ticketvergabe für die Europameisterschaft 2024 leer ausgingen, bekommen im Dezember eine zweite Chance. Dann verkauft der Verband Uefa weitere Eintrittskarten.
Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher
Wer mit seinem Aufsitzrasenmäher auch außerhalb des heimischen Rasens auf öffentlichen Wegen fahren möchte, muss diesen bald versichern. Künftig sollen Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen sechs und 20 Stundenkilometern wie auch Gabelstapler oder kleine Traktoren, die auf öffentlichen Grund unterwegs sind, versicherungspflichtig werden. Bis zum 23. Dezember muss die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.
Quelle: dpa, AFP
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