Justiz-Irrtum? Neuer Prozess um "Badewannen-Mord"

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    Jahrelang zu Unrecht in Haft?:Neuer Prozess um "Badewannen-Mord"

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    In München wird der Prozess um den sogenannten "Badewannen-Mord" neu aufgerollt. War Manfred Genditzki jahrelang im Gefängnis für ein Verbrechen, das er nicht begangen hat?

    Gerichtsverhandlung.
    Vor dem Landgericht München I hat ein neuer Prozess um den "Badewannen-Mord" begonnen. 26.04.2023 | 2:58 min
    Vor dem Landgericht München I hat der Prozess um einen mutmaßlichen Justizskandal begonnen. Dort wird der sogenannte "Badewannen-Mordfall" von Rottach-Egern neu aufgerollt. Die entscheidende Frage: Saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang zu Unrecht in Haft für einen Mord, den es nie gegeben hat?
    Es ist der nunmehr dritte Prozess um diesen Fall aus dem Oktober 2008. Damals war Genditzki als Hausmeister tätig, als eine 87 Jahre alte Bewohnerin des Hauses starb. Eine Pflegerin fand die Frau tot in der Badewanne ihrer Wohnung. Sie war ertrunken, ihr linkes Bein hing über den Wannenrand. Bei der Obduktion entdeckte ein Mediziner zwei Blutergüsse unter der Kopfhaut - für die Polizei ein Hinweis auf ein mögliches Tötungsdelikt.
     Collage: Figur der Justitia vor einem mit Stacheldraht gesicherten Gebäude, rechts im Bild eine Säule mit Überwachungstechnik.
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    Ins Visier der Ermittler geriet quasi zwangsläufig Genditzki, der sich seit Jahren um die Verstorbene und davor auch um deren inzwischen gestorbenen Mann gekümmert hatte. Da ein Gutachter ausschloss, dass die Hämatome Folge eines Sturzes sein könnten, fehlte nur noch das Motiv. Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass Genditzki der Frau Geld gestohlen hatte und sie das bemerkt haben könnte.

    Erster Prozess Ende 2009

    Im Ende 2009 gestarteten ersten Prozess konnte Genditzki beweisen, dass es den Diebstahl nicht gegeben hatte. Die Anklage tauschte das Motiv - nun soll ein Streit über eine von Genditzki ausgeschlagene Einladung zum Kaffee Auslöser für die mögliche Tat gewesen sein. Einen Beweis für den Streit gab es nicht, das Gericht folgte dennoch der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Er ging in Revision und gewann.
    Doch bei der neuen Verhandlung verurteilte 2012 eine andere Kammer Genditzki erneut wegen Mordes. Dieses Mal blieb die Revision erfolglos. Hauptgrund war, dass die Gutachten weiterhin einen Sturz der alten Frau in die gefüllte Wanne ausgeschlossen hatten.

    Genditzki war 4.912 Tage im Gefängnis

    Seit 2012 ist das Urteil rechtskräftig, seither hatte Genditzki für eine Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft, Spenden gesammelt und mit dem Geld neue Gutachten in Auftrag gegeben.
    Im vergangenen Jahr dann hatte er Erfolg: Das Landgericht München I gab dem Antrag auf Wiederaufnahme statt und ordnete die Entlassung Genditzkis aus der Haft an - nach 4.912 Tagen.
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    Neue Beweise sollen Unfall der alten Dame belegen

    Genditzki und seine Anwältin Regina Rick wollen in dem neuen Prozess nun ein für alle Mal beweisen, dass er die Bewohnerin des Hauses nicht in der Badewanne ertränkt hat. Sie sprechen von einem Unfall der alten Dame. Beweisen soll das vor allem ein sogenanntes thermodynamisches Gutachten. Demnach starb die ältere Frau deutlich später als bis dahin angenommen.

    Er kann es nicht getan haben, weil die alte Dame später gestorben ist, als ursprünglich angenommen.

    Regina Rick, Anwältin von Manfred Genditzki

    Die Zeit sei also viel zu knapp. "Das schafft ja nicht mal ein russischer Auftragskiller", sagte sie. "Und im Übrigen hat er kein Motiv." Der Fall ist für sie "ein Justizskandal sondergleichen" und "fast beispiellos". 20 Verhandlungstage hat das Landgericht München I für den neuen Prozess angesetzt.
    Sollte am Ende des Prozesses ein Freispruch erfolgen, hat Genditzki Anspruch auf Entschädigung. Pauschal werden bei zu Unrecht erlittener Haft pro Tag 75 Euro fällig, das wären für Genditzki bei 4.912 Tagen im Gefängnis 368.400 Euro. Darüber hinaus könnte er Entschädigungen für Verdienstausfall oder psychische Folgen einklagen.
    Quelle: AFP, dpa

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