Schon bevor die Legalisierung in trockenen Tüchern ist, gibt es Forderungen nach Qualitätsstandards. Und die deutsche Kultur bietet da ein prominentes Vorbild.
Beim Bier ist es das Qualitätssiegel: das "Reinheitsgebot". Vertreter der Cannabis-Branche haben nun ein solches Gebot im Falle der geplanten Legalisierung auch für Cannabis vorgeschlagen.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft legte dafür Empfehlungen vor. In einem Papier werden konkrete Qualitätsanforderungen formuliert, etwa:
- Standards zur Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben
- Vorgaben für Verpackungen
- Regelungen für die Lagerung von Cannabis
- Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle oder Pestizide
- Verbot von Streckmitteln
Cannabis soll als Genussmittel etabliert werden
Die Vorschläge seien in Zusammenarbeit mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittelkontrolle entstanden, sagte der Vizepräsident des Verbands, Dirk Heitepriem.
Die Empfehlungen sollten dazu beitragen, ein "Reinheitsgebot" für Cannabis als Genussmittel zu etablieren, hieß es weiter.
Cannabis ist die am meisten gehandelte Droge in Deutschland. Jetzt wächst das Gras auch ganz legal hierzulande im Dienst der Medizin. Eine junge Branche ist in Goldgräberstimmung.
Legalisierung eines der großen Versprechen im Koalitionsvertrag
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel-Koalition. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" möglich zu machen.
Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.
- Grüne fordern Tempo bei Cannabis-Freigabe
Der Koalitionsvertrag sieht die Legalisierung von Cannabis vor. Die Eckpunkte stehen. Jetzt wollen die Grünen, dass der Gesundheitsminister zügig den Gesetzentwurf vorlegt.
Die Argumente der Ampel für das Vorhaben:
- Die Verbotspolitik habe die Nutzung nicht verhindert, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben.
- Ein legaler und staatlich überwachter Verkauf könne den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, durch weniger verunreinigtes Cannabis und geringere Gefahren einer Überdosierung.
- Der Schwarzmarkt und die Kriminalität könnten eingedämmt und mit möglichen Steuereinnahmen aus dem Verkauf Präventionsprogramme finanziert werden.
So sollen der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis und der begrenzte Eigenanbau erlaubt sein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert (Eckpunkte). Der nächste Schritt wäre ein fertiger Gesetzentwurf. Dieser soll bis Ende März vorliegen.
EU-Veto noch immer möglich
Offen ist aber weiterhin, was aus dem Vorhaben am Ende wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem sogenannten Notifizierungsverfahren (Prüfung) ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt, sollten diese nach Auffassung der Kommission EU- und internationalem Recht widersprechen.
Ein Überblick, was in anderen Ländern erlaubt ist.
Die Staaten des Schengen-Raums haben sich beispielsweise im "Schengener Durchführungsübereinkommen" dazu verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".