Kommt mit der Legalisierung ein Reinheitsgebot für Cannabis?

    Forderung vor Legalisierung:Kommt ein Reinheitsgebot für Cannabis?

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    Schon bevor die Legalisierung in trockenen Tüchern ist, gibt es Forderungen nach Qualitätsstandards. Und die deutsche Kultur bietet da ein prominentes Vorbild.

    Sachsen-Anhalt, Leuna: Cannabispflanzen in einem Blütenraum der Produktion im Chemiepark Leuna.
    Sachsen-Anhalt, Leuna: Cannabispflanzen in einem Blütenraum der Produktion im Chemiepark Leuna.
    Quelle: Hendrik Schmidt/dpa

    Beim Bier ist es das Qualitätssiegel: das "Reinheitsgebot". Vertreter der Cannabis-Branche haben nun ein solches Gebot im Falle der geplanten Legalisierung auch für Cannabis vorgeschlagen.
    Der Branchenverband Cannabiswirtschaft legte dafür Empfehlungen vor. In einem Papier werden konkrete Qualitätsanforderungen formuliert, etwa:
    • Standards zur Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben
    • Vorgaben für Verpackungen
    • Regelungen für die Lagerung von Cannabis
    • Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle oder Pestizide
    • Verbot von Streckmitteln

    Cannabis soll als Genussmittel etabliert werden

    Die Vorschläge seien in Zusammenarbeit mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittelkontrolle entstanden, sagte der Vizepräsident des Verbands, Dirk Heitepriem.

    Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen.

    Dirk Heitepriem, Vizepräsident des Branchenerbands Cannabis

    Die Empfehlungen sollten dazu beitragen, ein "Reinheitsgebot" für Cannabis als Genussmittel zu etablieren, hieß es weiter.
     Die deutsche Flagge und ein grünes Hanfblatt darauf.
    Cannabis ist die am meisten gehandelte Droge in Deutschland. Jetzt wächst das Gras auch ganz legal hierzulande im Dienst der Medizin. Eine junge Branche ist in Goldgräberstimmung.10.11.2021 | 43:40 min

    Legalisierung eines der großen Versprechen im Koalitionsvertrag

    Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel-Koalition. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" möglich zu machen. 
    Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.

    Druck auf Ampel-Koalition
    :Grüne fordern Tempo bei Cannabis-Freigabe

    Der Koalitionsvertrag sieht die Legalisierung von Cannabis vor. Die Eckpunkte stehen. Jetzt wollen die Grünen, dass der Gesundheitsminister zügig den Gesetzentwurf vorlegt.
    Hanfpflanze mit Blüten, aufgenommen am 07.07.2021
    Die Argumente der Ampel für das Vorhaben: 
    • Die Verbotspolitik habe die Nutzung nicht verhindert, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben.
    • Ein legaler und staatlich überwachter Verkauf könne den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, durch weniger verunreinigtes Cannabis und geringere Gefahren einer Überdosierung.
    • Der Schwarzmarkt und die Kriminalität könnten eingedämmt und mit möglichen Steuereinnahmen aus dem Verkauf Präventionsprogramme finanziert werden.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert (Eckpunkte). Der nächste Schritt wäre ein fertiger Gesetzentwurf. Dieser soll bis Ende März vorliegen.

    EU-Veto noch immer möglich

    Offen ist aber weiterhin, was aus dem Vorhaben am Ende wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem sogenannten Notifizierungsverfahren (Prüfung) ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt, sollten diese nach Auffassung der Kommission EU- und internationalem Recht widersprechen.
    Die Staaten des Schengen-Raums haben sich beispielsweise im "Schengener Durchführungsübereinkommen" dazu verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".
    Quelle: dpa

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