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Hessische Spezialität : Warum die EU "Ahle Wurscht" künftig schützt

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Ehre für die "Ahle Wurscht": Die EU-Kommission hat der Spezialität aus Hessen das Siegel "geschützte geografische Angabe" verliehen. Damit sind auch Auflagen verbunden.

Die kasseler "Ahle Wurschtt" hält ein Metzger in Stuttgart bei der Messe "slow food" in den Händen. Archivbild
Die kasseler "Ahle Wurscht" ist eine luftgetrocknete oder geräucherte Mettwurst(Symbolbild).
Quelle: dpa

Die EU-Kommission hat der nordhessischen "Ahle Wurscht" das Schutzsiegel "geschützte geografische Angabe (g.g.A.)" erteilt. Wie die Hessische Staatskanzlei am Montag mitteilte, ist die traditionelle Spezialität damit seit vergangener Woche ein europaweit geschützter Begriff.

Mit dieser Entscheidung darf sich ein Wursterzeugnis nur dann Ahle Wurscht nennen, wenn sie in Nordhessen hergestellt wurde.
Hessische Staatskanzlei

"Das heißt, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie der Reifungsprozess der Wurst muss in diesem geografischen Gebiet stattfinden", erklärte die Staatskanzlei weiter.

Ministerin: Auszeichnung als Qualitätsnachweis für "Ahle Wurscht"

Hessens Europaministerin Lucia Puttrich gratulierte den Antragstellerinnen und -stellern. "Die Auszeichnung ist nicht nur ein Qualitätsnachweis für echte nordhessische Tradition, sondern eröffnet regionalen Anbietern auch neue Vermarktungs- und Marketingstrategien", sagte sie laut Mitteilung.

Das Besondere an der luftgetrockneten oder geräucherten Mettwurst sind die Warmverarbeitung und die Naturreifung. Schweine, deren Fleisch für die "Ahle Wurscht" verwendet wird, werden länger gemästet als gewöhnlich und müssen bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von durchschnittlich mindestens 125 Kilogramm aufweisen.

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EU: Schutz traditioneller regionaler Lebensmittel

Mit der Einstufung als geschützte geografische Angabe stehe die "Ahle Wurscht" jetzt in einer Reihe mit "Nürnberger Lebkuchen", "Schwäbischen Spätzle" und der Frankfurter Spezialität "Grüne Soße". Neben dem Begriff "Ahle Wurscht" sind laut EU auch die Bezeichnungen "Feldkieker", "Dürre Runde", "Ahle Worscht" oder "Stracke" zulässig.

Die geschützten geografischen Angaben wurden 1992 in der EU zum Schutz und zur Förderung traditioneller regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Gegen die Entscheidung der EU kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erhoben werden.

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