Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist für Abgabe

    FAQ

    Bundesweite Frist endet:Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist

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    Ein Drittel der Immobilienbesitzer hat die Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht. Am Dienstagabend soll die Frist enden - Bayern hat bereits verlängert. Was droht andernorts?

    Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet an diesem Dienstag. Doch viele Immobilienbesitzer müssen noch liefern. Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklärung bis zum Sonntag ab, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag sagte. Das erste Bundesland hat die Frist nun verlängert: In Bayern wird die Abgabe erst in drei Monaten, also Ende April fällig. Das teilte die Bayerische Staatsregierung mit.
    Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung sollte es eigentlich nicht geben, das hatten mehrere Ländervertreter zuvor deutlich gemacht.

    Frist verpasst: Was passiert mir jetzt?

    Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter in den meisten Bundesländern zunächst Erinnerungsschreiben verschicken. Falls Immobilienbesitzer die Abgabefrist nicht einhalten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen.
    Eine Fristverlängerung komme in der Regel nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, heißt es in einem "Steuerchatbot" auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder. Das Verbraucherportal "Finanztip" hatte empfohlen, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Fristverlängerung besteht.

    Muss ich Strafe zahlen?

    Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, wie etwa ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) sagte.
    "Finanztip" empfiehlt, spätestens nach Erhalt einer Erinnerung des Finanzamtes sollten Immobilienbesitzer aktiv werden. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden.
    Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die "sehr sicher" nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.

    Wann kann ich mit einem Bescheid rechnen?

    Wann genau mit einem Bescheid zu rechnen ist, ist unklar. Auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler heißt es jedoch, einzelne Finanzämter in einigen Bundesländern verschickten an Eigentümer, die früh ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, bereits die ersten Bescheide über die Grundsteuerwerte.
    In den nächsten Wochen werde der Versand der Bescheide zunehmen. Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren wolle, müsse gegen diesen Wertbescheid innerhalb eines Monats mit einem Einspruch vorgehen.

    Wie stark steigt die Grundsteuer an?

    Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
    Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

    Ab wann gilt die neue Grundsteuer-Berechnung?

    Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.
    Quelle: dpa

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