Bundeslagebild: Frauenfeindliche Straftaten steigen deutlich
Studie zu Gewalt gegen Frauen:Frauenfeindliche Straftaten steigen deutlich
von Stephanie Schmidt
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Eine neue Studie untermauert Zahlen des BKA: Hass gegen Frauen endet nach einer Trennung oft nicht. Dabei versagen institutionelle Schutzkonzepte und binden Opfer häufig an Täter.
Ob Sexualdelikt, häusliche Gewalt oder Mord: Übergriffe gegen Frauen haben in allen Bereichen zugenommen. Das zeigen die Zahlen des Bundeskriminalamtes. 19.11.2024 | 1:30 min
Wann ihr Mann angefangen habe sich zu verändern, kann Tanja M. (Name wurde von der Redaktion geändert) nicht mehr genau sagen. Nach der Geburt der Kinder habe es schleichend begonnen, so erinnert sie sich.
Er fing an mich zu kontrollieren, wollte wissen mit wem ich telefoniere, schaute in mein Handy.
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Tanja M.
Das Familienleben habe sich verändert. "Ich habe alles versucht, um keinen Wutausbruch zu provozieren. Aber manchmal hat ein Legostein von einem der Kinder ausgereicht und die Stimmung war dahin."
Gewalt gegen Frauen und Mädchen kann jede treffen - unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund. Und sie hat durch die Pandemiesituation zugenommen. 25.11.2021 | 5:32 min
Expertin über Trennungen bei Gewaltverhältnissen
M. kämpft seit vielen Jahren vor Gericht. Sie will die Gerichte von der Schuld ihres Mannes überzeugen. Dieser lange Kampf ist beispielhaft für viele Verfahren, so Dorothea Hecht von der Frauenhauskoordinierung. "Das, was Tanja M. beschreibt, nennt sich das Rad der Gewalt."
Und es (Rad der Gewalt) dreht sich meistens sieben Mal, bevor eine Frau ihren Mann überhaupt verlässt.
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Dorothea Hecht, Juristin Frauenhauskoordinierung
Hecht arbeitet bei der Frauenhauskoordinierung und unterstützt als Anwältin viele Frauen, die am Ende einer solchen Eskalationsspirale stehen. "Die Frauen wollen in erster Linie, dass alles wieder so ist wie vorher und sie scheuen eine Trennung, da sie oft Kinder haben", erklärt Hecht.
Gewalt und Angst in ihrer Partnerschaft
Auch Tanja M. bleibt zunächst bei ihrem Mann. Die Gymnasiallehrerin will nicht, dass ihre Kinder Scheidungskinder werden.
Ich war ohnmächtig, hatte Angst mich Freunden anzuvertrauen. Und auch Angst, mir Hilfe zu holen.
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Tanja M.
Doch dann hätten die Vergewaltigungen angefangen, sagt sie. "Ich war erstarrt und hab ihm das auch gesagt, was er da gerade getan hat. Und er hat dann nur gegrinst und sagte dann so Sätze wie: "Du wirst es nicht anders verdient gehabt haben. Das würde dir eh keiner glauben, brauchst du keinem zu erzählen." Über ein halbes Jahr lang habe ihr Mann sie vergewaltigt, berichtet M.
Auf die blauen Flecken an den Schenkeln wird sie von der Gynäkologin angesprochen. M. erfindet dafür zunächst Ausreden, doch die Spuren werden protokolliert. Auch ihre Kinder werden später einer Verfahrensbeiständin von dem "Klatschen" berichten, was sie abends aus dem Schlafzimmer hörten und dem Weinen der Mutter. Sie berichten wiederholt über die Angst, die sie vor ihrem Vater haben.
"Wir fordern, dass EU-weit Einvernehmlichkeit ausschlaggebend dafür ist, ob ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist oder nicht", so Kristina Lunz, Aktivistin für feministische Außenpolitik.08.02.2024 | 5:35 min
Erstmals wird das Bundeslagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" veröffentlicht:
Laut des Lagebilds "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" zeigt sich ein deutlicher Anstieg von frauenfeindlichen Straftaten. Die Zahl stieg im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 56,3 Prozent an. Die Anzahl der Gewaltdelikte hat sich knapp verdoppelt, liegt aber weiterhin im mittleren zweistelligen Bereich. Vorurteile schüren laut Lagebild diesen Hass.
Den größten Anstieg gibt es laut Lagebild bei Nötigung, Bedrohung sowie Stalking. Die Opfer von Femiziden sind zu 73,8 Prozent deutsche und zu 26,2 Prozent nicht deutsche Frauen.
Juristin: Fehlender Gewaltschutz und frauenfeindliche Vorurteile
Doch als Tanja M. die Scheidung einreicht, wird sie vom Familiengericht vor allen Dingen aufgefordert, die Umgänge mit dem Vater umzusetzen. "Die erlebte Gewalt der Kinder und Mütter spielt in familiengerichtlichen Verfahren oft kaum eine Rolle", bestätigt Hecht.
Die Mütter sind durch unsere Institutionen oft nicht nur nicht geschützt, sie erleben sogar, dass das Familienrecht den Gewaltschutz aushebelt.
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Dorothea Hecht, Juristin Frauenhauskoordinierung
Frauen, die Gewalt anzeigen, begegnen vielen frauenfeindlichen Vorurteilen, so Hecht.
Männer sind der Familienvorstand, brauchen keine Hilfe. Das ist eine sehr traditionelle Vorstellung von Männlichkeit. Stimmt die Tendenz? Wir reden mit Dag Schölper, Bundesforum Männer.
12.06.2023 | 5:01 min
Soziologe mahnt systematische Mängel an
Auf diese Schieflage hat der Soziologe Dr. Wolfgang Hammer bereits mehrfach in wissenschaftlichen Beiträgen aufmerksam gemacht. Hammer, der früher Abteilungsleiter der Kinder- und Jugendhilfe im Hamburger Sozialministerium war, hatte schon 2019 und 2022 mit Fallanalysen auf diese Mängel aufmerksam gemacht.
Nun ist seine zweite Studie erschienen, die er selbst als "Dokumentation des Grauens" beschreibt. Mütter und Kinder, die Gewalt erlebt haben, sind laut Hammer oft in einer Endlosschleife an Täter gebunden. Dabei würden bei den untersuchten Fällen "gut sozial integrierte, gesunde Kinder aufgrund von unwissenschaftlichen Diagnosen von der Mutter getrennt oder zum Umgang mit einem gewalttätigen Vater gezwungen". Die Hammer-Studien sind jedoch nicht repräsentativ.
Die Studie "Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren. Eine Analyse medialer Falldokumentationen" wertet 154 familienrechtliche Fälle qualitativ aus, die lokale, regionale und bundesweite Medien unabhängig voneinander recherchiert haben. Sie beinhalten neun Fälle von Femiziden und Kindstötungen,die laut der Untersuchung im Zusammenhang mit Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stehen.
Als Gesamtbild wird ein Muster gezeichnet, das bisher in den "Black Boxen" Jugendämter und Familiengerichte verborgen blieb, weil solche Verfahren nicht öffentlich sind.
Laut Studie dokumentieren die Medienberichte in der Gesamtschau, dass in Jugendämtern und Familiengerichten eine vorurteilsgeleitete Grundannahme gegenüber Müttern verwendet wird.
Demnach werden in 147 der 154 analysierten Fälle unwissenschaftliche Begriffe wie "Bindungsintoleranz", "Entfremdung", "Mutter-Kind-Symbiose" oder behauptete (widerlegte) "psychische Störungen der Mutter" vom Familiengericht zur Begründung von weitreichenden Entscheidungen wie Inobhutnahmen und Heimunterbringungen genommen.
Die Studie "Familienrecht in Deutschland - Eine Bestandsaufnahme" beschreibt anhand von über 1.000 familiengerichtlichen Fällen, dass Frauen und Kinder vielfach Opfer fragwürdiger Verfahrenspraktiken sind.
Besonders eklatant seien demzufolge die aufgezeigten Mängel in Verfahren, in denen psychische oder physische Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielten. Trotz Gewalthintergründen komme es dazu, dass Kinder von der Mutter zum Vater platziert, ins Heim gebracht oder gerichtlich das sogenannte Wechselmodell herbeigeführt wird - die Kinder also zu jeweils 50 Prozent bei Mutter und Vater leben.
Die Studie stellt dar, dass viele richterliche Beschlüsse und Einschätzungen des Jugendamts auf einer bestimmten Annahme ("Diagnose") beruhen:
(1) Mütter entfremden Kinder (2) nur eine 50:50 Aufteilung der Betreuungszeit lässt Kinder gesund aufwachsen (3) Mütter wollen Kinder und Geld sowie (4) Mütter erfinden Gewalt und Missbrauch.
Der Autor führt solche Formulierungen auf jahrelanges Framing und Doktrinen von Lobbyorganisationen zurück.
Die Hammer-Studien sind nicht repräsentativ. Die mangelnde Datenlage wird von Hammer selbst seit vielen Jahren angemahnt und eingefordert. Eine steigende Zahl an Forschungsarbeiten unterstützt aber die Aussage, dass es sich bei den angezeigten Mängeln im Familienrechtssystem um ein systemisches und strukturelles Problem handelt.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Meldestelle Antifeminismus weisen auf diese Problematik hin. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs hat in einer Fallstudie 2023 die Arbeit der Jugendämter und ihre Zusammenarbeit mit der Justiz untersucht. Besonders erschüttert zeigte sich Studienautor Thomas Meysen, "dass die Gerichte bei Sorgerechtsprozessen den Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht zu ihrer Priorität machten. Wenn Mütter oder Geschwister das Thema Gewalt und Missbrauch vorbringen, stört das".
Das internationale Expertengremium des Europarats zum Monitoring der Istanbul-Konvention (GREVIO) unterstützt ebenfalls die Ergebnisse der Hammer Studie. Deutschland verweigert nach einem Bericht dieses Gremiums in vielen Sorgerechtsverfahren den Schutz von Frauen und deren Kindern vor Gewalt und Missbrauch.
Wir haben mit der Autorin Laura Backes ("Alle drei Tage. Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen tun müssen") über Gewalt gegen Frauen gesprochen.26.03.2021 | 5:48 min
Gutachten stuft Darstellungen von Tanja M. als überwiegend glaubhaft ein
Tanja M. kämpft seit sieben Jahren vor Gericht. Um Dinge zu beweisen, habe sie ihre Jugendamtsakten herausklagen müssen. Sie sei mittlerweile finanziell nahezu ruiniert. Sie berichtet:
Ich kämpfe weiter, bis die Wahrheit auf den Tisch kommt.
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Tanja M.
Ein Glaubhaftigkeitsgutachten, was ein Sozialgericht vor kurzem in Auftrag gab, stuft "speziell ihre Aussagen zum Tathergang, die mehrfachen Vergewaltigungshandlungen durch den Ehemann und Vater der gemeinsamen Kinder, als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als glaubhaft ein".
In einem gerichtlichen Opferentschädigungsverfahren wurde nunmehr auch durch das Land anerkannt, dass M. Opfer von einer Gewalttat durch Vergewaltigungen ihres damaligen Ehemanns geworden ist. Über die Schuldfrage muss nun ein Strafgericht urteilen.
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