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Einsatz ist verfassungswidrig : Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

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Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt.

Das Bundesverfassungsgericht stuft eine spezielle Polizeisoftware als verfassungswidrig ein. Diese durchwühlt Unmengen von Daten und erstellt Profile.

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Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein.

Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software "Gotham" des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten.

So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig.

Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt?

Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die "Gotham" in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt.

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag bekannt.

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In Bayern steht die Palantir-Software in den Startlöchern. Einen Einführungstermin gibt es allerdings noch nicht. Man wolle noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Außerdem lässt Bayern den Quellcode der Software derzeit vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen. Auch andere Bundesländer, beispielsweise Bremen und Baden-Württemberg, haben Interesse bekundet.

Wo hat der Einsatz bislang zu Ermittlungserfolgen geführt?

Nach Angaben des Hessischen Innenministeriums konnten in den vergangenen Jahren durch den Einsatz der Software bereits "zahlreiche herausragende Ermittlungserfolge" erzielt werden. Unter anderem sei 2018 auf Basis der Datenanalyse ein islamistisch motivierter Anschlag verhindert worden.

2020 habe das System geholfen, einen pädokriminelles Missbrauchs-Netzwerk aufzudecken. Das System habe, so die Behörde, innerhalb von Minuten aus riesigen Datenmengen den entscheidenden Hinweis gefunden, um einen der Beteiligten zu identifizieren. Zuletzt war die Software zudem im Vorfeld der Razzien gegen die Reichsbürgerszene im Einsatz.

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Welche Grenzen sind dem System aktuell gesetzt?

Das hessische Innenministerium betonte gegenüber dem ZDF, der Einsatz entspreche "höchsten datenschutzrechtlichen Sicherheitsstandards". Es würden ausschließlich Daten analysiert, die sich bereits rechtmäßig in den Beständen der Polizei befinden.

Das können Informationen aus unterschiedlichen Ermittlungsvorgängen sein, wie beispielsweise einer Verkehrskontrolle oder einer Funkzellenabfrage.

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Zugriff auf das Internet oder Melderegister habe das System aber nicht. Dementsprechend würden auch keine sozialen Netzwerke durchforstet, so das Ministerium. Allerdings können Daten, die zuvor bei Ermittlungen von Social-Media-Plattformen abgegriffen werden, in das System eingepflegt und dann auch von dem Programm analysiert werden.

Auch rechtlich gibt es Einschränkungen. Die bisherigen landesgesetzlichen Regeln sehen vor, dass die Systeme nur in Einzelfällen zur Bekämpfung von "schweren Straftaten" oder zur Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter verwendet werden dürfen. Unter Richtervorbehalt steht der Einsatz allerdings nicht.

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Welche Probleme sehen Kritiker?

Kritiker halten diese gesetzlichen Grenzen derzeit allerdings für zu vage. Mehrere Einzelpersonen hatten mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den Einsatz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Die Systeme würden umfangreiche Informationsbeschaffung und Überwachung zulassen. Es bestehe zudem das Risiko, dass aus den Daten Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Betroffene würden zum "gläsernen Menschen".

Zudem gibt es Vorbehalte gegenüber dem Hersteller der Software selbst. Die US-Firma Palantir arbeitet eng mit Geheimdiensten zusammen. Es besteht die Sorge, dass mit dem System Polizeidaten aus Deutschland dorthin abgezweigt werden könnten.

Jan Henrich ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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