Gericht: Roger Waters darf nun doch in Frankfurt auftreten

    Trotz Antisemitismus-Vorwurf:Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

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    Wegen Antisemitismus-Vorwürfen wollte die Stadt Frankfurt den Auftritt des Sängers Roger Waters absagen. Rogers klagte, ein Gericht gab ihm Recht - trotz "offenkundiger" Symbolik.

    Britischer Musiker und Pink Floyd Ikone Roger Waters
    Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters darf einem Urteil zufolge Ende Mai doch in Frankfurt am Main auftreten. (Archivbild)
    Quelle: epa

    Der Sänger Roger Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte gegen den Beschluss geklagt - und am Montag vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen.
    Dass die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Auftritt verhindern wollen, hat auch mit dem Auftrittsort zu tun. Denn im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren dort laut dem Gericht mehr als 3.000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden.
    Warum der Zentralrat der Juden eine zunehmende Gewalt gegen Juden in Deutschland beklagt:

    Gericht sieht keine NS-Verherrlichung bei Waters

    Das Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit. Das Konzert verletze zudem nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich nicht zweifelsfrei eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden feststellen, erklärte die Kammer.
    Zwar bediene sich der Antragsteller - Roger Waters - im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein.

    Dies zu bewerten ist aber nicht Sache des Gerichts.

    Sprecherin des Frankfurter Verwaltungsgerichts

    Entscheidend sei allein, dass der Auftritt von Waters nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder er sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. "Zudem haben wir keine Hinweise darauf, dass Rogers bei seiner Show Propagandamaterial verwendet", so die Sprecherin.

    Waters weist Vorwurf des Antisemitismus zurück

    Stadt und Land sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Halle vermietet. In dieser Funktion haben sie die Messe angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen. Waters ging gerichtlich dagegen vor. Er reichte einen Eilantrag ein, um Zugang zur Halle zu bekommen. Der 79-Jährige berief sich bereits zuvor die Meinungsfreiheit, zudem sei er nicht antisemitisch.
    Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

    Stadt München sieht keine Grundlage für Auftrittsverbot

    An den geplanten Auftritten in mehreren deutschen Städten gibt es seit Monaten Kritik. Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, das Waters-Konzert in der dortigen Olympiahalle nicht zu verbieten. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter außerordentlich zu kündigen, hieß es damals dort.

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    Wegen antisemitischer Aktionen ist der Musiker Roger Waters umstritten. Die Stadt Frankfurt zieht Konsequenzen und sagt einen Auftritt ab. Waters sieht die Kunstfreiheit bedroht.
    Roger Waters, Ex-Frontman von Pink Floyd, aufgenommen am 1.02.2020 in London (Großbritannien)
    Quelle: dpa

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