Beim Sex unbemerkt das Kondom zu entfernen ist nicht nur moralisch fragwürdig, es ist auch strafbar. Ein Gericht in den Niederlanden hat das erste Urteil zu "Stealthing" gefällt.
Weil er während des Geschlechtsverkehrs heimlich ein Kondom entfernt hatte, ist ein Mann in den Niederlanden am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Kondom heimlich entfernt - trotz anderer Absprache
Der 28-Jährige hatte sich vor dem Gericht in Rotterdam der Nötigung schuldig bekannt. Er hatte das Verhütungsmittel heimlich entfernt, obwohl seine Partnerin zuvor erklärt hatte, keinen ungeschützten Sex haben zu wollen.
Der Mann wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Es handelt sich um die erste Verurteilung wegen des sogenannten "Stealthing" - dem Entfernen eines Kondoms beim Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung des Partners - in den Niederlanden.
Warum "Stealthing" ganz klar strafbar ist, erklärt ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.
Entfernung des Präservativs "Nötigung"
Der Angeklagte habe seine Partnerin der Gefahr ausgesetzt, "sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten anzustecken und ungewollt schwanger zu werden", hieß es in einer Erklärung des Gerichts.
Die Richter entschieden, dass keine Vergewaltigung vorlag, da es "eine Vereinbarung zwischen dem Verdächtigen und der Klägerin über die sexuelle Penetration" gab und die Nötigung sich nur auf das Entfernen des Präservativs bezog.
Ähnliche Gerichtsentscheidungen hatte es zuvor auch in anderen Ländern, darunter Deutschland, der Schweiz und Neuseeland gegeben. Kalifornien hatte 2021 als erster US-Bundesstaat das "Stealthing" verboten.
- "Stealthing": Welche Strafe Tätern droht
Beim Sex das Benutzen eines Kondoms vortäuschen gilt als sexueller Übergriff. Es kann aber auch auch als Vergewaltigung gewertet werden. Das erklärte der Bundesgerichtshof.