Sturm "Zoltan": Worauf sich Bahnreisende einstellen müssen
Auswirkungen von "Zoltan":Deutsche Bahn gibt leichte Entwarnung
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Das Sturmtief "Zoltan" hat auch Folgen auf den Bahnverkehr - zahlreiche Züge fallen aus. Wie lange die Bahn mit Einschränkungen rechnet und was bei gekauften Tickets gilt.
Sturmtief "Zoltan" sorgt am Donnerstag im Fernverkehr der Deutschen Bahn für Ausfälle und Verspätungen.
Quelle: dpa
Die Deutsche Bahn hatte am Freitagvormittag mit Einschränkungen im Personenverkehr infolge des Sturmtiefs "Zoltan" zu kämpfen. Das wirbelte die Weihnachtsreisepläne vieler Bahnkunden vermutlich kräftig durcheinander.
Wegen Sturmschäden kam es zu Verspätungen und Zugausfällen im bundesweiten Fernverkehr der Deutschen Bahn, wie die Bahn auf ihrer Internetseite mitteilte. Vor allem in Norddeutschland, aber auch in Teilen Hessens, beschädigten umgestürzte Bäume Oberleitungen oder blockierten Strecken.
Am Nachmittag entspannte sich die Lage ein wenig, Sperrungen konnten weitgehend aufgehoben werden. Auch der Regionalverkehr normalisierte sich demnach.
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Wo Sturm "Zoltan" den Bahnverkehr einschränkte
Viele Reisende kamen zunächst nicht vom Fleck, an den Anzeigetafeln in den Bahnhöfen wurden unzählige Zugausfälle aufgelistet. Der Fern- und Nahverkehr war bundesweit wegen des Sturmtiefs "Zoltan" erneut beeinträchtigt - der Schwerpunkt lag dabei im Norden. Von hier aus fuhren am Vormittag keine Schnellzüge nach Hannover, Kassel, Frankfurt, Stuttgart, Basel und München, wie die Bahn auf ihrer Internetseite mitteilte.
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Zudem entfielen bei ICE- und EC-Verbindungen die Halte in Neumünster, Kiel, Flensburg, Rendsburg und Schleswig, weil die Züge vorzeitig in Hamburg wenden sollten. Reisende sollten der Bahn zufolge stattdessen Verbindungen über Berlin/Erfurt und Köln nutzen. Gebuchte Tickets können für andere Strecken mit gleichem Ziel genutzt werden. Reisende werden gebeten, sich online über ihre Verbindungen zu informieren.
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Wo der Sturm den Schienenverkehr sonst beeinträchtigt
In Hessen hatte "Zoltan" am Morgen zu Behinderungen im Schienenverkehr geführt. Nach Angaben des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) kam es auf den Regionalbahnlinien 11, 12 und 15 wegen umgestürzter Bäume in der Nähe von Friedrichsdorf und Usingen (Hochtaunuskreis) zu Verspätungen und Ausfällen. Ähnliches galt für die Regionallinien 20, 21, 22 und 25 wegen umgestürzter Bäume auf der Strecke im Bereich Limburg.
Auch in Bayern warnte die Deutsche Bahn vor ganztägigen witterungsbedingten Beeinträchtigungen. Auf der Bahnstrecke zwischen Schirnding (Landkreis Wunsiedel) und Nürnberg prallte am Donnerstagabend ein Zug gegen einen Baum, der auf die Gleise gestürzt war.
Die U-Bahnen in Hamburg waren in den Außenbereichen der Strecken wegen des Sturms aus Sicherheitsgründen langsamer unterwegs und fuhren nur 40 statt 80 Stundenkilometer. Der Verkehr lief den Angaben zufolge dabei weitgehend stabil, es kam vereinzelt zu Verspätungen.
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Was bei bereits gekauften Bahntickets gilt
Alle Fahrgäste, die ihre geplante Reise aufgrund des Sturms "Zoltan" verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Was es zu beachten gibt:
Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Sturms verschoben hat oder verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.
Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.
Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
Die Bahn verwies allerdings auch darauf, dass die Züge im Fernverkehr wegen der bevorstehenden Weihnachtstage bereits äußerst stark ausgelastet seien - auch am Freitag und Samstag dürften viele Züge sehr stark gebucht sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass es wohl längerfristige Einschränkungen geben kann: "Es zeichnet sich ab, dass die Schadensbehebung auf vereinzelten Strecken länger dauert", hieß es in der Mitteilung der Bahn. Auf der Strecke Mannheim-Frankfurt habe es zudem einen schweren Fall von Buntmetalldiebstahl gegeben.
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