Tod von Transmann beim CSD Münster: Fünf Jahre Jugendstrafe

    Prügelattacke beim CSD Münster:Tod von Transmann: Fünf Jahre Jugendstrafe

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    Der gewaltsame Tod eines 25-jährigen Transmannes in Münster hatte für Aufsehen gesorgt. Nun ist der 20-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

    Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf einen Transmann beim Christopher Street Day (CSD) in Münster hat das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt den 20-jährigen Beschuldigten zu einer Jugendstrafe verurteilt.

    25-Jähriger starb wenige Tage nach Attacke

    Das Gericht verhängte wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein Strafmaß von fünf Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Es ordnete zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Kammer folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach den Urteilsfeststellungen war der angegriffene 25-jährige Transmann in der Folge des Angriffs ums Leben gekommen.
    Christopher-Street-Day in Münster
    Nach dem tödlichen Angriff auf einen Transmann beim Christopher-Street-Day in Münster muss sich der Tatverdächtige vor Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.13.02.2023 | 1:46 min
    Der 20-Jährige hatte auf der CSD-Demonstration Ende August 2022 zunächst mehrere Menschen homophob beleidigt und bedroht. Der 25-Jährige stellte sich schützend vor sie, woraufhin der 20-Jährige noch aggressiver wurde. Er schlug den Helfer dann mit der Faust ins Gesicht. Dieser stürzte mit dem Hinterkopf auf den Boden, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in der Nacht notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Er starb wenige Tage später infolge der Kopfverletzung.

    Debatten über Queerfeindlichkeit

    Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt und auch Debatten ausgelöst über Queerfeindlichkeit und ein Anheizen diskriminierender Parolen und Hetze in sozialen Netzwerken. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen eine Gutachterin und auch die Staatsanwaltschaft in dem Prozess beim Angeklagten aber keine Hinweise. 
    Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung hatten in der Verhandlung geschildert, der Russe habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen homosexuellen Neigung erkennen lassen. Laut Anklage ist der Mann voll schuldfähig. Zu berücksichtigen sei gewesen, dass der 20-Jährige die Tat gestanden habe und sie glaubhaft bereue. Der Heranwachsende sei deutlich in seiner Entwicklung verzögert und schon mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen. Einmal war er bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden und er werde voraussichtlich auch in Zukunft ähnlich gelagerte Straftaten begehen, hieß es vonseiten der Anklage.
    Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Es ermöglicht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahre. Nach Erwachsenenstrafrecht wären zwischen drei und 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich. 
    Quelle: AFP, dpa

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