Journalistin verklagt Trump:Vorwurf: Vergewaltigung in Umkleidekabine
von Susanne Lingemann
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In der Umkleidekabine eines New Yorker Edelkaufhauses soll Donald Trump sie vergewaltigt haben: Das wirft die Journalistin E. Jean Carroll ihm vor. Heute beginnt der Prozess.
Donald Trump kann sich bei dem Prozess von seinen Anwält*innen vertreten lassen, er muss nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Quelle: AP
Auftakt zum Zivilprozess der Journalistin E. Jean Carroll gegen Donald Trump: Sie beschuldigt ihn, sie in den 1990er Jahren in der Umkleidekabine eines New Yorker Kaufhauses vergewaltigt zu haben.
Vergewaltigung in Buch beschrieben
2019 hatte die ehemalige Kolumnistin der Zeitschrift Elle in einem Buch beschrieben, wie Trump sie bei einer zufälligen Begegnung im Kaufhaus Bergdorf Goodman 1995 oder 1996 in einer Umkleidekabine sexuell nötigte.
Das schrieb die heute 79-Jährige in ihrem Buch "What Do We Need Men For?: A Modest Proposal" ("Wozu brauchen wir Männer?: Ein bescheidener Vorschlag"). Trump habe seinen Mund gegen ihre Lippen gepresst, ihre Strumpfhose heruntergerissen, seine Hose geöffnet und sei in sie eingedrungen. Sie habe sich schließlich befreien können und sei geflohen.
Keine Verjährung als Folge von "Me Too"
Eigentlich war die mutmaßliche Tat 2019 schon lange verjährt. Doch als Folge der "Me Too"-Bewegung hat der Bundesstaat New York 2022 ein Gesetz erlassen, das Klagen von Betroffenen sexueller Gewalt auch noch Jahrzehnte später erlaubt. Hierauf stützt sich Carrolls Klage wegen Rufschädigung und Körperverletzung.
Die Journalistin hatte Trump zuvor nie angezeigt, die vermeintliche Tat aber zeitgleich zwei Freundinnen gestanden, die im Prozess aussagen wollen. In der Klageschrift erklären Carrolls' Anwält*innen warum sie jahrzehntelang über den Vorfall geschwiegen hat. "Die Angst, dass Trump ungeschoren davonkommen würde, die Scheu, sich von ihm und seinen Verbündeten verfolgen zu lassen, der Zweifel, dass es tatsächlich etwas bringen würde, wenn sie sich zu Wort meldet und die nagende Angst, dass sie irgendwie schuld an der Vergewaltigung sei, begannen zu bröckeln."
Erst nach seiner Wahl zum Präsidenten und in der Folge des Prozesses gegen Harvey Weinstein habe sie den Mut gefunden, die Tat offen zu legen.
Trump streitet alle Vorwürfe ab
Trump streitet die sexuellen Übergriffe kategorisch ab, behauptete, Carroll nicht zu kennen. Das schrieb Trump auf seinem Netzwerk Truth Social:
Die ehemalige Staatsanwältin für Sexualverbrechen, Katie Cherkasky, erklärt gegenüber dem ZDF:
Aussagen von zwei weiteren Frauen zugelassen
Bei Zivilklagen müssten die Geschworenen nicht "jenseits eines begründeten Zweifels" entscheiden, es reiche schon eine hohe Wahrscheinlichkeit, um Trump schuldig zu sprechen. Und doch sei es eine Herausforderung. Die Anwält*innen des Ex-Präsidenten könnten in ihren Kreuzverhören Fragen aufwerfen über das Timing der Anschuldigung, Widersprüche herausarbeiten und Carrolls Glaubwürdigkeit erschüttern.
Der Richter hat die Aussage von zwei Frauen erlaubt, die behaupten, Trump habe auch sie sexuell missbraucht.
Ein Vorteil für Carroll sei auch, dass es der Richter zugelassen hat, die berüchtigten Tonaufnahmen aus dem Jahr 2005 abzuspielen. Der Sender NBC hatte sie bei einem Dreh mit Trump aufgenommen, ohne dass dieser wusste, dass das Mikrofon bereits eingeschaltet war: "Ich fühle mich automatisch zu schönen Menschen hingezogen - ich fange einfach an, sie zu küssen", brüstete sich Trump damals gegenüber dem Moderator der Sendung. Und: "Wenn du ein Star bist, lassen sie es dich tun, du kannst alles tun ... ihnen an die Muschi packen."
Geschworene bleiben zu ihrer Sicherheit anonym
Nicht zugelassen hat der Bezirksrichter Lewis A. Kaplan mögliche DNA-Spuren auf den Kleidungsstücken aus dem Umkleidekabinen-Vorfall, die Carroll bei der vermeintlichen Vergewaltigung vor fast dreißig Jahren getragen hat. Carroll hatte ein forensisches Gutachten erstellen lassen. Doch Trump weigerte sich, DNA-Proben von sich zu geben. In der Verhandlung darf das Kleid nicht einmal erwähnt werden.
Der Richter entschied auch, dass die Geschworenen aus Sicherheitsgründen anonym bleiben werden.
Ob Trump selbst an dem Verfahren teilnimmt, ist zweifelhaft, denn als Angeklagter in einem Zivilverfahren könnte er sich von seinen Anwält*innen vertreten lassen. Auch wenn Trump in einem Zivilverfahren keine Haftstrafen drohen, könnte ihn der Prozess nicht nur finanziell teuer zu stehen kommen. "Es geht für Donald Trump um Kopf und Kragen", meint Cherkaskie.
Susanne Lingemann arbeitet im ZDF-Studio New York.
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