Küken: Brut-Abbruch soll länger möglich sein

    Kabinett billigt Vorschlag:Küken: Brut-Abbruch soll länger möglich sein

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    Ab 2024 soll es in Deutschland länger als bisher erlaubt sein, den Brutvorgang von Küken abzubrechen. Das geht aus einem Vorschlag von Agrarminister Cem Özdemir hervor.

    Archiv: Wenige Tage alte Küken stehen in einem Hähnchenmastbetrieb
    Das Landwirtschaftsministerium hat aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Änderung der bisherigen Gesetzeslage vorgeschlagen.
    Quelle: dpa

    Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Fortschritte bei der technischen Entwicklung sollen eine Gesetzesänderung bringen: Beim Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung soll eine Änderung zum 1. Januar 2024 kommen. Eingriffe zur Bestimmung des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sollen dann ab dem 13. Bebrütungstag tabu sein - nicht wie nach geltender Rechtslage ab dem 7. Tag.

    Kabinett stimmt Vorschlag von Özdemir zu

    Das sieht ein Formulierungsvorschlag von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) für die Koalitionsfraktionen vor, den das Bundeskabinett in Berlin billigte. Die Änderung schaffe Rechtssicherheit und trage einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, erläuterte das Ministerium.
    Das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen setze demnach nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein, wie ein Forschungsprojekt ergeben habe. Bisher sei es nur bis zum 7. Tag auszuschließen gewesen, worauf sich auch die bestehende Gesetzeslage bezieht.

    Töten von männlichen Küken seit 2022 verboten

    Dabei geht es um die Anfang 2024 greifende zweite Verbotsstufe mit strengeren Vorgaben. Das noch von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Verbot gilt seit 2022. Es untersagt das zuvor übliche Töten von Millionen männlicher Küken, die für Brütereien wirtschaftlich unattraktiv sind.
    Eingesetzt werden sollen stattdessen Verfahren, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.

    Geschlecht soll schon im Ei erkannt werden

    Nach früheren Ministeriumsangaben stehen Geschlechtsbestimmungsverfahren vor dem 7. Bebrütungstag bis 1. Januar 2024 nicht zur Verfügung. Nach derzeitiger Rechtslage könnte das Verbot daher ab dann auch nicht mehr mittels Geschlechtsbestimmung umgesetzt werden.

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