Cyberflashing: Britisches Gericht urteilt nach neuem Gesetz

    Britisches Gericht urteilt:Cyberflashing: Belästigung durch Bilder

    von Rebekka Solomon
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    Seit Januar gilt in England und Wales ein neues Gesetz gegen Cyberflashing. Erstmals wird nun ein Mann in Essex verurteilt: Er schickte Bilder seines Penis an eine 15-Jährige.

    Typical: Cyberflashing
    Cyberflashing kann für die Betroffenen traumatisierend sein.
    Quelle: picture alliance / empics

    Sexuelle Belästigung im Alltag verschiebt sich immer stärker in den Cyberbereich. Betroffene - vor allem Frauen - berichten davon, dass ihnen in Bus und Bahn unaufgefordert von anderen Fahrgästen durch AirDrop oder Bluetooth Bilder mit sexuellen Inhalten zugeschickt werden.
    Dieses sogenannte Cyberflashing kann ein verstörendes, mithin traumatisches Erlebnis darstellen.

    Cyberflashing als eigenes Vergehen strafbar

    England und Wales wurden in diesem Zusammenhang tätig: Mit Inkrafttreten des Online Safety Acts zum 31. Januar 2024 ist Cyberflashing als eigenes Vergehen strafbar. Der Fall in Essex stellt nun die erste Verurteilung nach dem neuen Gesetz dar.
    Der 39-jährige Engländer hatte Bilder seines erigierten Glieds an ein 15-jähriges Mädchen und eine weitere Frau geschickt. Die Frau machte Screenshots und zeigte den Mann noch am selben Tag bei der Polizei an. Der Angeklagte bekannte sich in seiner Anhörung schuldig. An diesem Montag soll das Urteil verkündet werden.

    Sexuelle Belästigung durch obszöne Bilder

    Cyberflashing ist ein Problem, das sich durch die zunehmende Bedeutung von Online-Kommunikation erst entwickelt hat. Im Bereich von Social Media ist das Thema, dass Frauen mit unerwünschten Bildern vom männlichen Geschlecht ("Dick-Pics") bedrängt werden, längst bekannt.
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    Aber auch im realen Alltag, etwa in Bus und Bahn, können Täter ihre Bilder verbreiten, ohne dass Betroffene überhaupt einen Kanal eröffnet haben. Funktionen von AirDrop und Bluetooth machen das möglich. Der Täter muss sich nur in gewisser Nähe zum Opfer befinden. Ist die Funktion am Handy aktiviert, kann er ad hoc den Adressaten Dateien schicken - diese können sie jedoch erst beim Öffnen sehen.

    Wie läuft Cyberflashing ab?

    Täter beobachten dabei vorab in ihrem Umfeld, welche Personen ihre Handys benutzen. Durch Bezeichnungen der Mobiltelefone in den jeweiligen Funktionen kann er Geschlecht und Alter einschätzen und schon ist das Opfer ausgewählt. So kann der Täter auch die unmittelbare Reaktion des Opfers auf die Belästigung miterleben. Die Empfänger hingegen haben die beklemmende Erkenntnis: Der Absender muss in ihrer Nähe sein, sie wissen aber nicht unbedingt, wer es ist.
    Apple hat inzwischen die Funktion von AirDrop eingeschränkt: Für jede Person kann man lediglich für zehn Minuten sichtbar sein, danach ist man höchstens noch für die gespeicherten Kontakte auffindbar. Dadurch ist auch das Risiko verringert, über AirDrop belästigt zu werden.

    Unaufgefordertes Versenden pornografischer Inhalte in Deutschland strafbar

    Auch in Deutschland ist die Belästigung durch Cyberflashing strafbar. Denn Bilder oder Videos von Genitalien stellen pornografische Inhalte im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Sendet jemand diese unaufgefordert an andere, begeht er die Straftat des Verbreitens pornografischer Inhalte gemäß § 184 StGB. Das Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
    Gegenüber Minderjährigen ist das Verschicken pornografischer Inhalte generell strafbar - unabhängig von einer Aufforderung. Wenn diese dem Versand also zugestimmt haben, ist dies für die Strafbarkeit nicht relevant.
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    So kann man sich schützen oder wehren

    Um sich vor sexueller Belästigung durch Cyberflashing besser zu schützen, kann man die Funktionen des Smartphones einschränken und beispielsweise AirDrop stets nur für eigene Kontakte zulassen. Geschieht die Kontaktaufnahme auf einer Plattform, kann man den betreffenden Nutzer dort melden oder blockieren.
    Eigene Vorkehrungen lassen sich somit in gewissem Maße treffen. Sollte es dennoch zu einer Belästigung durch Cyberflashing kommen, ist es ratsam, dies mit Screenshots zu dokumentieren und den Fall bei der Polizei anzuzeigen.
    Rebekka Solomon arbeitet als Rechtsreferendarin in der Redaktion Recht und Justiz.

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