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Weitere Wahlreform gefordert : Bas will mehr Frauen im Bundestag

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Bärbel Bas will mehr Frauen im Bundestag und schlägt eine weitere Wahlrechtsreform vor. Die Union lehnt nicht nur das ab, sie will auch gegen die schon beschlossene Reform klagen.

Bärbel Bas (SPD), Bundestagspräsidentin, spricht im Bundestag
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas fordert weitere Reformen des Wahlrechts. (Archivbild)
Quelle: dpa

Nach dem Beschluss der umstrittenen Wahlrechtsreform im Bundestag fordert Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) weitere Änderungen. Unter anderem solle für Geschlechterparität im Bundestag gesorgt werden, sagte Bas den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Bas fordert weitere Änderungen am Wahlrecht

"Mein persönlicher Wunsch ist es, in dieser Wahlperiode noch ein Paket zum Wahlrecht zu schnüren", sagte Bas. Darin könnten "neben der Parität im Bundestag das Wahlrecht ab 16 und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre enthalten sein", erläuterte die Parlamentspräsidentin.

Bas verwies auf den aktuellen Frauenanteil im Bundestag von knapp 35 Prozent.

Wir müssen einen verfassungskonformen Weg finden, wie wir die 50:50 mindestens bei der Kandidatenaufstellung durch die Parteien erreichen.
Bärbel Bas, Bundestagspräsidentin

Sie hoffe, "dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode auch dazu eine Entscheidung treffen".

Die von Bas angesprochenen Themen werden in der vom Bundestag eingesetzten Wahlrechtskommission diskutiert. Deren Abschlussbericht ist Ende Juni fällig.

Union und Linke sehen sich durch die Wahlrechtsreform benachteiligt - dies wurde heute im Bundestag besonders deutlich. Sie kündigten an, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

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Kritik an geforderter Geschlechterparität

Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU) nennt Bas' Aussagen "hochgradig irritierend".

Bei der Wahlrechtsreform schaute Frau Bas zunächst stillschweigend zu, wie die Ampelkoalition ihre umstrittenen Forderungen mit aller Macht durchdrückte, und nun kommt sie mit Vorschlägen um die Ecke, die bereits von zwei Landesverfassungsgerichten abgelehnt wurden.
Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion

Union will gegen Wahlrechtsreform klagen

Die Union lehnt - ebenso wie die Linke - die am Freitag verabschiedete Wahlrechtsreform ab und hat Verfassungsklage angekündigt. Die CSU beschloss das bereits bei einer Schalte des Vorstandes am Samstag einstimmig, wie es aus Teilnehmerkreisen hieß.

Eine Grafik zeigt, wie der Bundestag ausgesehen hätte, wenn die Wahlrechtsreform 2021 schon gegolten hätte. Großer Verlierer wäre die Partei Die Linke gewesen, die aufgrund der wegfallenden Mandatsklausel garkeine Sitze mehr hätte.

Die Verfassungsbeschwerde solle - wie auch eine Klage der bayerischen Staatsregierung - noch vor der Sommerpause eingereicht werden, kündigte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder an.

Was bei der Wahlrechtsreform beschlossen wurde

Die am Freitag beschlossene Reform legt die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete fest. Da die Zweitstimme mehr Gewicht erhält, kann es passieren, dass Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament einziehen. Eine Zusammenfassung, was die beschlossene Wahlrechtsreform alles ändern soll, finden Sie hier:

Debatte im Bundestag
FAQ

Entscheidung im Bundestag - Wahlrechtsreform beschlossen: Das ändert sich 

Die Ampel will, dass der Bundestag dauerhaft 630 Abgeordnete zählt. So funktioniert die Wahlrechtsreform, die heute beschlossen worden ist - ein Überblick in Grafiken.

von Petra Riffel

Kritik auch auf Seite der Experten

Experten halten Teile der Reform für problematisch. "Es darf nicht sein, dass eine Partei, die 45 Wahlkreise gewinnt, nicht in den Bundestag einzieht", sagte der Politikwissenschaftler Professor Jürgen Falter der "Bild"-Zeitung mit Blick auf ein Szenario für die CSU. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sagte:

Die Streichung der Grundmandatsklausel ist ein Riesen-Problem für die Demokratie.
Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler

Bas verteidigte die Reform: "Damit der Bundestag nicht von Legislaturperiode zu Legislaturperiode größer wird, musste ein System gefunden werden, das die Zahl der Abgeordneten deckelt." Dazu gehöre auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel.

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