Neues Namensrecht: Doppelname künftig für beide Eheleute?

    Entwurf zum neuen Namensrecht:Doppelname künftig für beide Eheleute?

    von Gianna Pagliaro
    |

    Bundesjustizminister Buschmann hat einen Entwurf zum neuen Namensrecht vorgelegt. Eheleute könnten damit ab 2025 beide einen Doppelnamen führen, mit oder ohne Bindestrich.

    Marco Buschmann
    Marco Buschmann will das Namensrecht neu regeln.
    Quelle: dpa

    Nach aktuellem Namensrecht ist der Doppelname nicht für beide Ehegatten vorgesehen. Und der Bindestrich im Doppelnamen ist Pflicht. Lassen Eltern sich scheiden, können die Kinder den Nachnamen nicht einfach ändern. Nach aktuellem Entwurf zum Namensrecht des Bundesjustizministers soll das ab 2025 anders werden. Denn das Namensrecht "ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen", so der Bundesjustizminister bei einem Pressestatement.

    Doppelname für beide Ehegatten

    Der Entwurf sieht vor, dass künftig beide Eheleute einen Doppelnamen, beispielweise Meier-Müller, führen können. Nach aktuellem Namensrecht kann dies nur einer der Partner. In welcher Reihenfolge die Nachnamen im Doppelnamen erscheinen (ob Müller-Meier oder Meier-Müller), könnte das Paar auch weiterhin beliebig festlegen. Anders als bisher müsste der Doppelname jedoch keinen Bindestrich mehr enthalten.
    Entscheidet sich das Paar dafür, könnten auch die Kinder den Doppelnamen führen. Es bliebe aber auch bei der Möglichkeit, dass jeder seinen eigenen Nachnamen behält, etwa Herr Müller und Frau Meier. Die Kinder könnten dann einen der beiden Namen führen oder einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich. Gleiches würde für Kinder gelten, deren Eltern nicht verheiratet sind.

    Lange Namensketten ausgeschlossen

    Ausgeschlossen soll nach dem Entwurf jedoch sein, dass mehrere Doppelnamen mit Eheschließung aneinandergereiht werden, damit keine langen Namensketten entstehen. Heißen die Eheleute zum Beispiel Müller-Meier und Galliani können sie zwischen folgenden Namensvarianten wählen: Müller-Galliani oder Galliani-Müller, Meier-Galliani oder Galliani-Meier (alle Varianten auch ohne Bindestrich möglich), Müller-Meier (hier muss der Bindestrich bleiben), Müller oder Meier oder Galliani.

    Entstanden sind die heutigen Familiennamen erst um das 13. Jahrhundert. Die meisten Namen leiten ihre Herkunft ab von:
    • Berufsbezeichnungen: Schmidt / Müller
    • Vornamen: Jensen / Friedrichs
    • Herkunftsbezeichnungen: Westphal / Bayer
    • persönliche Eigenschaften: Klein, Groß, Krummbein
    Quelle: epd

    Keine Verschmelzung von bestehenden Nachnamen

    Das sogenannte "Meshing", die Verschmelzung zweier Nachnamen zu einem neuen, sieht der Entwurf nicht vor. Diese Art der Namenswahl war in den vergangenen Wochen diskutiert worden. In Großbritannien ist das "Meshing" bereits möglich.
    Laut Bundesjustizminister Buschmann diene der Referentenentwurf dazu, die konkreten Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen und kein lustiges Namensrecht zu machen. Dazu erklärte der Justizminister wörtlich: "Wenn Herr Scholz Herrn Merz heiratet, dann wird aus Scholz und Merz ‚Schmerz‘." Das Meshing beeinträchtige zudem die Abstammungsfunktion des Nachnamens.

    Name nach der Scheidung

    Der Entwurf regelt noch mehr: Lassen Eltern sich scheiden (gemeinsamer Familienname Meier) und nimmt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Geburtsnamen (hier Müller) wieder an, soll auch das Kind diesen Nachnamen (Müller) führen können. Haben die Eltern gemeinsam das Sorgerecht oder hieß das Kind bisher wie der andere Elternteil (Meier), wäre dessen Einwilligung erforderlich. Das Familiengericht kann die Einwilligung ersetzen, wenn es für das Kindeswohl erforderlich ist.

    Reform des Namensrechts
    :Neuer Nachname für Scheidungskinder?

    Das deutsche Namensrecht ist streng. In der Ehe darf nur einer den Doppelnamen haben, Scheidungskinder können ihren Namen nicht ändern. Justizminister Buschmann will das ändern.
    Eine Mutter sitzt mit ihrem Sohn auf dem Schoß auf einer Couc

    Nachnamen an das Geschlecht anpassen

    Der Entwurf sieht auch vor, geschlechtsangepasste Familiennamen zu ermöglichen. Das soll immer dann der Fall sein, wenn dies der Tradition der Sprache entspricht, aus der der Name kommt. So zum Beispiel in der sorbischen Tradition. Typischerweise enthält der weibliche Nachname hier eine Endung: "Kral" wird dabei zu "Kralowa". Um dieser Tradition zu entsprechen, soll die geschlechtsangepasste Form "Kralowa" geführt werden können.

    Fazit

    Ganz schön kompliziert, aber um einiges flexibler als das bisherige Namensrecht. Zunächst aber nur ein Entwurf. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, was sich gesetzgeberisch umsetzen lässt.
    Gianna Pagliaro ist Rechtsreferendarin in der Redaktion Recht und Justiz.

    Mehr zum Thema