Cannabis-Gesetz: Lauterbach geht auf Länderchefs zu

    Protokollerklärung geplant:Cannabis: Lauterbach geht auf Länderchefs zu

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    Der Bundesrat diskutiert am Freitag über das umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit einer Protokollerklärung will Bundesgesundheitsminister Lauterbach nun Einwände der Länder aufgreifen.

    A "Fedora 17" type hemp plant, low in THC, grows in Berlin's Hemp Museum as the Bundestag (German lower house of parliament) is scheduled to vote on the decriminalisation of cannabis, on February 23, 2024.
    Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden.
    Quelle: AFP

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gibt sich zuversichtlich, dass es im Bundesrat am Freitag doch noch zu einer Zustimmung zum umstrittenen Gesetz zur Cannabis-Legalisierung kommt. "Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird", sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin.
    Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor, die unter anderem verstärkte Prävention und flexiblere Umsetzungsregeln zusichert.

    Länder könnten Verfahren ausbremsen

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen.
    CSU-Innenminister Herrmann
    Bayern lehnt die Cannabis-Freigabe ab. Es gebe viele praktische Probleme – außerdem wolle man Drogengebrauch eindämmen, nicht fördern, so CSU-Innenminister Herrmann.18.03.2024 | 1:20 min
    Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass dann mit einer völligen Blockade der Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte.

    Protokollerklärung sichert Ländern Erleichterungen zu

    In der Protokollerklärung sichert die Regierung den Ländern unter anderem Unterstützung bei Vorbeugung und Aufklärung zu und nennt mehrere Programme und Vorhaben.
    "Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz", heißt es in der Erklärung, die dem ZDF vorliegt.
    FDP-Drogenpolitikerin Kristine Lütke
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    Zugesagt werden auch Erleichterungen bei den Vorgaben zu den Anbauvereinigungen, die noch vor dem 1. Juli gesetzlich geregelt werden sollen. Um den Vollzugsaufwand für die Länder zu reduzieren, sollten etwa "regelmäßige" statt "jährliche" Kontrollen vorgesehen werden.

    Cannabis: Regierung will an Amnestieregelung festhalten

    Klargestellt werden solle zudem, dass nicht eine Vielzahl von Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Objekt betrieben werden dürfen. Dies solle ausschließen, dass kommerziellen "Plantagen" vergleichbare Großanbauflächen entstehen. Diese Punkte waren von den Ausschüssen des Bundesrats zuvor als Forderungen aufgeworfen worden.
    Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Sie weist darauf hin, dass Haftentschädigungen deshalb unwahrscheinlich seien.
    Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen dadurch anfallender Fallprüfungen laut geworden.
    Quelle: AFP, dpa

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