Neues Cannabis Gesetz: Was sich mit der Legalisierung ändert

    Teil-Legalisierung von "Gras":Was das Cannabis-Gesetz erlaubt und was nicht

    Jan Henrich
    von Jan Henrich
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    Cannabis zu besitzen und anzubauen, ist jetzt legal. Doch die neuen Regeln enthalten zahlreiche Einschränkungen. Ein Blick ins Gesetz verrät, welche Details eine Rolle spielen.

    Das Foto zeigt den deutschen Bundestag von außen, auf der Wiese sitzen viele Menschen. Daneben sieht man ein Gesetzbuch und ein Cannabisblatt. Eine Hand hält einen rauchenden Joint. Durch Klicken startet das Video zum neuen Cannabisgesetz.
    Deutschland geht neue Wege in der Drogenpolitik: Der Konsum von Cannabis ist nun legal – allerdings gelten Vorgaben bei der Teil-Legalisierung. Das Wichtigste im Überblick.01.04.2024 | 1:45 min
    Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist in Kraft. Bis zu 25 Gramm Cannabis können Über-18-Jährige jetzt legal in der Öffentlichkeit mit sich führen, bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren.
    Darüber hinaus enthält das neue Gesetz zahlreiche Vorgaben, wie und wo der Umgang mit Cannabis erlaubt ist. Ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen:

    Cannabis-Eigenanbau: Wohnung, Balkon oder Garten

    Bis zu drei Cannabis-Pflanzen dürfen privat angebaut werden. Möglich ist der Anbau damit in der Wohnung, auf dem Balkon oder im heimischen Garten.
    In der Gesetzesbegründung wird auch der Kleingarten als möglicher Ort für den Cannabis-Anbau aufgeführt. Die für den Anbau notwendigen Samen darf man sich aus anderen EU-Ländern bestellen.
    Thorsten raucht während eines «Smoke In» vor dem Brandenburger Tor einen Joint.
    In Berlin haben sich in der Nacht Hunderte versammelt, um die Cannabis-Legalisierung zu feiern. Doch Gegner wie der bayerische Ministerpräsident Söder sprechen von einem "Irrweg".01.04.2024 | 1:34 min

    Hanfpflanzen vor Zugriff durch Dritte schützen

    Wie viel Blütenmaterial die Pflanzen dabei tragen, ist egal. Übersteigt die Ernte allerdings die maximal erlaubte Besitzmenge, muss der Überschuss vernichtet werden.
    Wichtig ist zudem, dass die Pflanzen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert werden; beispielsweise mit einem Zaun oder einer abschließbaren Growbox. Ein Sichtschutz ist allerdings nicht erforderlich.
    A man smoking cannabis in front of the Cathedral in Cologne, Germany, on a public consumption event at the start of a new law on Monday, April 1, 2024. Germany has legalized the p
    Tausende haben am Brandenburger Tor das Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes gefeiert. Der Konsum von Marihuana ist jetzt legal – nur das Dealen bleibt strafbar. 01.04.2024 | 2:07 min

    Cannabis-Geschenke an Freunde verboten

    Streng ist das Gesetz, was die Weitergabe von Cannabis angeht. Auch Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist verboten.
    Das selbstangebaute Gras ist ausschließlich zum eigenen Konsum gedacht. Bei Verstößen sieht das Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.

    Marihuana-Konsumverbote: Maßgeblich ist Sichtweite

    Um die mit dem legalen Cannabis verbundenen Möglichkeiten einzuschränken, hat der Gesetzgeber zudem Konsumverbote aufgestellt.
    In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, tagsüber in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen darf kein Cannabis geraucht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

    "Haschheim" statt Aschheim?
    :Ein Spielplatz gegen den Cannabis-Anbau

    Im bayerischen Aschheim soll einer der ersten Cannabis-Clubs Deutschlands entstehen. Die Gemeinde wehrt sich - mit einem Kinderspielplatz.
    von Alexandra Hawlin
    Spielplatz, der angelegt wurde, um Cannabisanbau im Umkreis zu verhindern
    mit Video
    Maßgeblich für das Konsumverbot rund um Schulen und Spielplätze ist dabei die Sichtweite, maximal jedoch ein Abstand von 100 Metern. Heißt: Liegt zwischen Spielplatz und dem öffentlichen Konsumort beispielsweise eine Häuserreihe, wäre es legal, dort einen Joint zu rauchen.

    Neue Grenzwerte im Straßenverkehr geplant

    Bislang liegt der Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer damit beim Autofahren erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
    Polizei plant keine großflächigen Kontrollen nach Cannabis-Legalisierung.
    Mit der Legalisierung von Konsum und Produktion von Cannabis ändern sich auch Regeln im Straßenverkehr, doch großflächige Kontrollen soll es nicht geben.30.03.2024 | 0:23 min
    Der Wert war lange Zeit umstritten, da damit nur eine Aussage über die Nachweisbarkeit von Cannabis-Konsum getroffen wurde, nicht über die Fahrtüchtigkeit.
    Nun hat eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertengruppe empfohlen, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum anzuheben. Der neue Wert liege noch "deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", so die Empfehlung.

    Nachrichten | Panorama
    :Wie Cannabis im Körper wirkt

    Cannabis ist teilweise legalisiert worden. Entdecken Sie am 3D-Modell, was in der Pflanze steckt und wie sie im Körper wirkt.
    Die Illustration zeigt ein Cannabis-Blatt und die Silhouette eines Menschen

    Cannabis-Grenzwert nicht vergleichbar mit Promillegrenze

    Vergleichbar mit der Promillegrenze für Alkohol im Straßenverkehr ist allerdings auch der neue Grenzwert nicht. Denn wie schnell oder langsam sich THC im Blut abbaut, kann sehr unterschiedlich sein.
    Insbesondere regelmäßige Konsumenten können den Wert unter Umständen auch Tage nach dem letzten Joint noch überschreiten.
    Teil-Legalisierung von Cannabis
    Was sich durch das Cannabis-Gesetz ändert?21.02.2024 | 8:01 min

    Kein Führerschein-Entzug mehr bei regelmäßigem Konsum

    Das Gesetz sieht noch eine weitere Änderung für Autofahrer vor: Bislang konnte regelmäßigen Konsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn die betreffende Person nie unter Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr gefahren ist.
    Das hat der Gesetzgeber nun angepasst. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, läuft nicht mehr Gefahr, automatisch seinen Führerschein abgeben zu müssen.
    Jan Henrich ist Reporter in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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