Elektronische Patientenakte: Was die Knackpunkte sind

    FAQ

    Elektronische Patientenakte:Wie die Krankengeschichte digital werden soll

    |

    Pläne für eine elektronische Patientenakte gibt es schon lange, jetzt will Gesundheitsminister Lauterbach Tempo machen. Was auf Patientinnen und Patienten zukommt.

    Karl Lauterbach am 09.08.2023 in Berlin
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) treibt die Planungen für die elektronische Patientenakte voran.
    Quelle: dpa

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierung des Gesundheitssystems vorantreiben. Zum 30. August will er das Gesetz zur elektronischen Patientenakte (ePA) durchs Bundeskabinett bringen.

    Was bringt die E-Akte Patienten und Ärzten?

    Mit der ePA sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen.
    Der große Vorteil: Behandelnde Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei der Verschreibung von Medikamenten könnten sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen.
    Auch die elektronischen Notfalldaten sollen auf der ePA gespeichert sein. Versicherte sollen zudem einen Anspruch auf die Digitalisierung alter, ausgewählter Patientenakten durch ihre Krankenkasse erhalten.

    Wo steht die Patientenakte bisher?

    An der elektronischen Patientenakte für gesetzlich Versicherte wird schon seit mehr als 20 Jahren gearbeitet.
    Seit Anfang 2021 können Versicherte die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Bisher tue das Lauterbach zufolge aber erst weniger als ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Grund sind komplizierte Anmeldeverfahren und teils nicht ausgereifte Apps zur Nutzung.
    Bei E-Patientenakte "noch viel zu tun"
    Eugen Brysch (Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz) zum Thema "Elektronische Patientenakte"09.03.2023 | 5:07 min

    Wird die elektronische Patientenakte jetzt verpflichtend?

    Ab 2025 soll den Patientinnen und Patienten nach den Plänen der Regierung automatisch von ihrer Krankenkasse eine ePA zur Verfügung gestellt werden.
    Lauterbach plant, eine "Opt-Out"-Lösung einzuführen, sodass Versicherte künftig aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen.
    Die Bundesregierung hofft auf eine Nutzungsquote der ePA von 80 Prozent bis zum Jahr 2026. Lauterbach geht davon aus, dass nicht viele Versicherte die E-Akte ablehnen werden. Ein ähnliches Vorgehen in Österreich habe gezeigt, dass nur "ungefähr drei Prozent widersprochen" hätten.
    Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt seine Pläne für das E-Rezept, die ePA und das Forschungsdatengesetz vor:
    Ein Klick für den Datenschutz
    Erst wenn Sie hier klicken, werden Bilder und andere Daten von Twitter nachgeladen. Ihre IP-Adresse wird dabei an externe Server von Twitter übertragen. Über den Datenschutz dieses Social Media-Anbieters können Sie sich auf der Seite von Twitter informieren. Um Ihre künftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Meine News“ jederzeit widerrufen.
    Datenschutzeinstellungen anpassen

    Wer bestimmt, was gespeichert wird?

    Der Bundesgesundheitsminister betont, dass die Daten den Patienten gehören. Der Arzt könne nicht sagen: Meine Befunde stelle ich da nicht rein. Patienten können deshalb auch bestimmen, ob und welche Daten in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen.
    Patienten können auch entscheiden, dass der Arzt in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist. Sie sollen auch die Möglichkeit erhalten, für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann, zum Beispiel für eine Untersuchung bei einem Facharzt.
    Der Gesetzentwurf erwähnt explizit, dass Ärztinnen und Ärzte beim Eintragen von HIV-Infektion, Schwangerschaftsabbrüchen oder einer psychische Erkrankung ihre Patienten auf die Widerspruchsmöglichkeiten der Dokumentation dieser Daten hinweisen müssen.

    Wie kann ich widersprechen?

    Das ist noch offen. Das Widerspruchsverfahren werde noch entwickelt, sagte Lauterbach im Frühjahr. Es werde aber auf jeden Fall "sehr unbürokratisch" sein.
    Ein eventueller Widerspruch müsste zu gegebener Zeit voraussichtlich direkt an die jeweilige Krankenkasse adressiert werden, heißt es vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit. Eine abschließende Bewertung könne man aber noch nicht treffen.

    Wie sieht es mit Datensicherheit und Datenschutz aus?

    Dr. Christoph Specht, Arzt und Medizinjournalist, weist in der ZDF-Sendung "Volle Kanne" darauf hin, dass die Daten nur auf deutschen Servern abgelegt werden sollen. So solle die Datensicherheit gewährleistet werden.
    Ein Ziel der Reform ist es darüber hinaus, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Lauterbach versicherte, dass die Daten anonymisiert und nach den höchsten Sicherheitsstandards gespeichert und gesichert würden.

    Digitalisierung in der Praxis
    :E-Rezept & Co: Lauterbach will "Aufholjagd"

    Karl Lauterbach macht Druck in Sachen Digitalisierung. Das E-Rezept wird bis Januar Pflicht, ein Gesetz zur elektronischen Patientenakte soll noch im August vorgestellt werden.
    Ein Arzt sitzt vor einem Laptop. Illustration
    mit Video
    Quelle: AFP, KNA, dpa, ZDF

    Mehr zur E-Akte