Finanzplanung: Bund beschließt Einschnitte beim Elterngeld

    Haushaltsfinanzierungsgesetz:Bund beschließt Einschnitte beim Elterngeld

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    Das Bundeskabinett hat die geplanten Kürzungen beim Elterngeld beschlossen. Außerdem auch die Streichung von Zuschüssen zur Pflegeversicherung und die Steigerung des CO2-Preises.

    Eltern mit Kind (Archivbild)
    Eltern mit Kind (Archivbild)
    Quelle: dpa

    Die Bundesregierung hat die bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen angekündigten Einschnitte beim Elterngeld auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz, wonach die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld auf jährlich 150.000 Euro halbiert wird. Der neue Grenzwert gilt für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch ebenso wie für Alleinerziehende.
    Um diesen Punkt hatte es kontroverse Debatten gegeben. Das Finanzressort hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu Einsparungen aufgefordert und dafür das Elterngeld vorgeschlagen. Paus entschied sich daraufhin für die Kappung der Einkommensgrenze, um Leistungskürzungen für Haushalte mit geringeren Einkünften zu vermeiden. Bislang lag die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.
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    Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung wird gestrichen

    Das Haushaltsfinanzierungsgesetz enthält darüber hinaus eine Reihe weiterer Regelungen, die unter anderem die von Lindner angestrebte Etatkonsolidierung und die Einhaltung der Schuldenbremse sicherstellen sollen. So wird der Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung für das kommende Jahr sowie die folgenden Jahre bis einschließlich 2027 komplett gestrichen. Für denselben Zeitraum sollen die Einzahlungen aus den Pflegekassen in den Pflegevorsorgefonds entsprechend gekürzt werden. Gekürzt wird zudem der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu in Berlin, für die Pflegeversicherung sei dies zumindest für den genannten Zeitraum damit "eine kostenneutrale Maßnahme". Ihm sei vor allem wichtig gewesen, für die Versicherten und deren Angehörige "keine Leistungskürzungen zu machen". Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass die fehlenden Mittel im Vorsorgefonds langfristig zu höheren Pflegebeiträgen führen könnten.
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    Anhebung des CO2-Preises geregelt

    Mit dem neuen Gesetz wird auch die angekündigte Anhebung des nationalen CO2-Preises für die Bereiche Wärme und Verkehr auf 40 Euro ab Anfang 2024 geregelt. 2025 soll der CO2-Preis dann auf 50 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Die Preise steigen damit stärker als zwischenzeitlich geplant, bleiben aber noch unterhalb der noch von der großen Koalition ursprünglich festgelegten Staffelung. Derzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2.
    Außerdem wird mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz das Sondervermögen Digitale Infrastruktur aufgelöst. Die Zweckbindung der Mittel im Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird um die Bereiche Förderung der Mikroelektronik und Investitionen in das Schienennetz erweitert. Die Zuständigkeit für Förderleistungen für unter 25-Jährige wird bei den Arbeitsagenturen gebündelt.
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    Quelle: AFP

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