Rundfunkbeitrag: KEF empfiehlt moderate Erhöhung

    FAQ

    Rundfunkbeitrag:KEF empfiehlt moderate Erhöhung

    SGS Christopher Heinze zu Ermittlungen geplante Anschläge und Entfuehrung
    von Christopher Heinze
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    Die KEF hat die Höhe des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio neu ermittelt. Sie empfiehlt eine moderate Erhöhung von 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat.

    Münzen auf einem Brief der Rundfunkanstalten
    Der monatliche Rundfunkbeitrag soll um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen – so die Empfehlung einer unabhängigen Kommission. Doch manche Bundesländer sind gegen die Erhöhung.23.02.2024 | 1:58 min
    Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Bundesländer. Die Regelungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt.
    Nun empfiehlt die Kommission nach Prüfung der Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags, kürzt dabei aber den angemeldeten Finanzierungsbedarf der Anstalten für die neue Beitragsperiode.

    Wie hoch soll der Beitrag zukünftig sein?

    Die Kommission empfiehlt für die kommende vierjährige Beitragsperiode ab Jahresbeginn 2025 einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,94 Euro, also 58 Cent mehr als die bislang geltenden 18,36 Euro. Prozentual ist das eine Steigerung von knapp 3,2 Prozent für vier Jahre.
    In Summe sind das pro Jahr für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen rund 10,4 Milliarden Euro.
    Zukunftsrat ARD, ZDF, Deutschlandfunk
    Im Januar hat der von der Rundfunkkommision der Länder eingesetzte Zukunftsrat seine Empfehlungen für die zukünftige Entwicklund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt.18.01.2024 | 90:14 min

    Wer soll wie viel bekommen?

    Von den 18,94 Euro entfallen:
    • 13,22 Euro auf die ARD
    • 4,83 Euro auf das ZDF
    • 0,53 Euro auf das Deutschlandradio
    • 0,36 Euro auf die Landesmedienanstalten.
    Der aktuelle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat wird folgendermaßen aufgeteilt:
    • 12,78 Euro für die ARD
    • 4,69 Euro für das ZDF
    • 0,54 Euro für das Deutschlandradio
    • 0,35 Euro für die Landesmedienanstalten.

    Wie begründet die KEF die Empfehlung?

    Die KEF setzt für die Fortschreibung des Programmaufwands eine aktualisierte Teuerungsrate an. Der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Detzel, betont:

    Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate.

    Martin Detzel, Vorsitzender der KEF

    Zudem weist die KEF darauf hin, dass die Rundfunkanstalten trotz vorgenommener Kürzungen ihrer Bedarfsanmeldungen mit dem monatlichen Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode von 2025 bis 2028 bedarfsgerecht finanziert sind.
    Gleichzeitig würde jedoch ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden.
    Zwei Mikrofone von der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF werden ins Bild gehalten, ARCHIVBILD, 19.05.2017.
    Die Krise bei verschiedenen Rundfunkanstalten der ARD befeuert eine Debatte über Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.11.09.2022 | 3:19 min

    Wie bewertet das ZDF die Empfehlung?

    Als "erhebliche Herausforderung" bezeichnet die stellvertretende ZDF-Intendantin Karin Brieden die KEF-Empfehlung:

    Wir werden die allgemeinen Kostensteigerungen durch diese Empfehlung nicht ausgleichen können, insofern wird das ZDF Einsparungen vornehmen müssen.

    Karin Brieden, stellvertretende Intendantin ZDF

    Das ZDF hatte einen Finanzierungsbedarf deutlich unterhalb der Inflationsrate angemeldet, an dem die KEF weitere Einschnitte vorgenommen hat.
    Durch Umschichtungen werde das ZDF trotzdem gewährleisten, dass es auch weiterhin ein attraktives Programmangebot für alle geben wird, so Karin Brieden. Gerade in diesen Zeiten werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker denn je gebraucht.

    Wie geht es nun weiter?

    Nun sind die Landesregierungen und Landesparlamente am Zug. Die KEF-Empfehlung ist Grundlage für ihre Entscheidungen. Eine Abweichung davon ist nur in engen Grenzen und nur einvernehmlich möglich. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt durch einen von den 16 Landesregierungen zu unterzeichnenden Staatsvertrag, dem alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, und der damit in Landesrecht überführt wird.
    Einige Bundesländer haben jedoch bereits erklärt, einer Erhöhung nicht zuzustimmen. Möglicherweise muss wieder - wie zu Beginn der laufenden Beitragsperiode - letztendlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

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