Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft: Das sollten Sie wissen

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    Gebäudeenergiegesetz startet:Neues Heizungsgesetz: Das sollten Sie wissen

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    Zum Start ins neue Jahr tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Was bringt es mit sich und was sollten Immobilieneigentümer beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Eine Person benutzt einen alten Heizkörper in einer Berliner Altbauwohnung.
    Die meisten Eigentümer müssen erstmal nichts tun.
    Quelle: dpa

    Monatelang wurde erbittert darüber gestritten - nun tritt das neue Heizungsgesetz zu Jahresbeginn in Kraft. Die wichtigste Botschaft: Die allermeisten Hauseigentümer müssen erst einmal nichts tun.
    Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Kurz vor dem Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes gab es endlich auch Klarheit über die künftige staatliche Förderung. Allerdings reißt die Kritik nicht ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    In welchen Fällen gelten die neuen Regeln?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die "Wärmewende" im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Bepreisung steigt.
    Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es sind aber auch andere Heizungsmodelle möglich. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
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    Welche Fristen gelten für andere Gebäude?

    Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe.
    Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung zum Beispiel für ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.
    Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann.
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    Was passiert, wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt geht?

    Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden.
    Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.

    Welche Regeln gelten bisher?

    Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
    Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.
    Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin: In den meisten Fällen sei es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das helfe dem Klimaschutz und sei auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung gebe - und zwar auch, wenn die Heizung noch funktioniere.

    Welche Neuerungen stehen im Heizungsgesetz?

    Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen - lange blieb aber trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussieht. Kurz vor Jahresende herrscht nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.
    Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
    Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.
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    Zusätzlich gibt es auch einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten - diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.

    Welche Folgen hatte die Debatte um das Heizungsgesetz?

    Das GEG soll den Klimaschutz vorantreiben, das lange Gezerre darum hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt. In diesem Jahr und damit vor dem Start des neuen Heizungsgesetzes haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft - die Branche steuert auf einen Rekord zu.
    Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie:

    Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.

    Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

    Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen. Das hänge unter anderem mit der lange währenden Unklarheit über die neue Förderung zusammen. Die Förderanträge seien 2023 stark rückgängig gewesen.
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    Welche Kritik gab es am Gesetz und warum?

    Von Anfang an gab es heftige Kritik am Gesetz: Es beinhalte viel zu kleinteilige Vorgaben, bevorzuge die Wärmepumpe, überfordere viele Eigentümer finanziell und trage zu großer Verunsicherung bei.
    Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sieht das GEG trotz aller Unsicherheiten als erheblichen Fortschritt auf dem Weg zu erneuerbaren Energien und mehr Klimaschutz im Gebäude. Ab dem 1. Januar werde jede Person, die eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, unterschreiben müssen, dass sie über die Risiken von drastisch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe und die Pflicht zur Nutzung steigender Anteile grüner Brennstoffe informiert worden sei. Der Weg zum GEG sei eine "kommunikative Katastrophe" gewesen.
    Wegen umfassender Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der lange im Kreuzfeuer der Kritik stand, wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes nach einer Prognose im Auftrag des Ministeriums geringer ausfallen als zunächst angenommen. Die Einsparung von CO2 werde im Zeitverlauf aber immer stärker werden.
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    Quelle: dpa

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