Urteil zu "Gruppe S.": Haftstrafen für Rechtsextremisten

    Urteil im Prozess um "Gruppe S.":Mehrjährige Haftstrafen für Rechtsextremisten

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    Sechs Jahre Haft für den Rädelsführer der rechtsterroristischen "Gruppe S." So lautete das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Auch neun weitere Mitglieder wurden verurteilt.

    Archiv: Ein Angeklagter (r) bekommt in einem Saal des Oberlandesgericht Stuttgart seine Handschellen abgenommen.
    Elf Angeklagte mussten sich wegen Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung der Terrorgruppe "Gruppe S." vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.
    Quelle: dpa

    Nach mehr als 170 Verhandlungstagen hat das Stuttgarter Oberlandesgericht den Rädelsführer einer rechtsextremen Terrorgruppe am Donnerstag zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der aus der Nähe von Augsburg stammende Werner S., nach dem die "Gruppe S." auch benannt ist, muss sechs Jahre ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung des Gerichts eine Terrorgruppe gegründet hatte.
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    Vorwurf: Bürgerkrieg in Deutschland provozieren

    Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Neben S. waren zehn weitere Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe angeklagt. Neun davon wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, teils auf Bewährung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
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    Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht gesagt, Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben.
    Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Ein Verteidiger hingegen nannte die Gruppe eine "Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer".

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    FAQ

    Ein Verdächtiger und ein Angeklagter bereits tot

    Das streng gesicherte Verfahren hatte sich aufgrund des Umfangs und der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Ein Verdächtiger war bereits vor Anklageerhebung in Untersuchungshaft gestorben.
    Einer der Angeklagten aus Bayern war überraschend während des Prozesses gestorben. Der Mann war nach Angaben des Oberlandesgerichts auf der Heimfahrt von einer Verhandlung im Stammheimer Hochsicherheitstrakt kurz vor seiner Wohnung tot zusammengebrochen.
    Quelle: dpa

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