Donald Trump verteidigt in Vernehmungsvideo vulgäre Aussagen

    Vernehmungsvideo veröffentlicht:Donald Trump verteidigt vulgäre Aussagen

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    Ein Vernehmungsvideo des ehemaligen US-Präsidenten Trump in einem Zivilprozess wegen Vergewaltigungsvorwürfen sorgt für Aufsehen. Er verteidigt seine Aussagen über Frauen.

    Trump bei seiner Vernehmung im Zivilprozess wegen Vergewaltigungsvorwürfen.
    Trump bei seiner Vernehmung im Zivilprozess wegen Vergewaltigungsvorwürfen.
    Quelle: dpa

    Ex-US-Präsident Donald Trump sorgt einmal mehr mit anstößigen Aussagen über Frauen für Aufsehen. Am Freitag wurde ein Video von einer Vernehmung Trumps aus dem vergangenen Oktober veröffentlicht - im Zusammenhang mit einem Zivilprozess gegen den Republikaner wegen Vergewaltigung.
    In dem 48-minütigen Clip stellte die Anwältin von Klägerin Jean Carroll, Roberta Kaplan, Trump Fragen zu dem Fall, der derzeit in New York vor Gericht verhandelt wird. Trump, der inzwischen eine erneute Präsidentschaftsbewerbung angekündigt hat, wies die Vorwürfe darin einmal mehr zurück und wiederholte zugleich abschätzige Bemerkungen über Frauen. Er verteidigte auch auf bemerkenswerte Weise seine berüchtigte Aussage, als Prominenter könne man Frauen an ihren Genitalien anfassen.

    Carroll wirft Trump Vergewaltigung vor

    Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt zu haben. Trump, der damals noch nicht als Politiker, sondern als Immobilienunternehmer tätig war, wies die Anschuldigung stets zurück - unter anderem mit den Worten, Carroll sei nicht sein "Typ".
    Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Sie fordert eine Entschädigung. Die Plädoyers in dem Fall werden kommende Woche erwartet.

    Trump: Denke, "dass ich ein Recht darauf habe, beleidigend zu sein"

    Angesprochen auf Trumps Aussagen, dass Carroll nicht sein Typ sei - ebenso wie eine andere Frau, die ihm einen sexuellen Übergriff vorgeworfen hatte, sagte der Republikaner in dem Vernehmungsvideo an die Adresse der Anwältin Kaplan:

    Sie wären auch nicht meine Wahl, um ehrlich zu sein. Ich hoffe, Sie sind nicht beleidigt. Ich hätte auf keinen Fall Interesse an Ihnen.

    Donald Trump, Ex-US-Präsident

    Trump sagte, er wolle nicht beleidigend sein. "Aber wenn mir jemand etwas vorwirft, denke ich, dass ich ein Recht darauf habe, beleidigend zu sein."

    Mehrere Frauen warfen ihm sexuelle Belästigung vor

    Diverse Frauen haben Trump in der Vergangenheit sexuelle Belästigung vorgeworfen, was der stets zurückwies. Während seines Präsidentschaftswahlkampfes 2016 war außerdem eine alte Tonaufnahme publik geworden, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte - und darüber, dass man als Star Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle.
    Bei der Vernehmung sprach die Anwältin Trump auch auf jenes Video und die Aussagen darin an. Trump verteidigte seine Worte von damals und sagte: "Wenn Sie sich die letzten Millionen Jahre ansehen, ist das wohl weitgehend wahr, nicht immer, aber weitgehend wahr. Leider - oder zum Glück."
    Noch mehr Ärger für Trump:

    Amerikaner wählten Trump trotz vulgärer Aussagen

    Die Amerikaner hatten Trump 2016 trotz der vulgären Aussagen zum Präsidenten gewählt. Und auch viele andere Skandale brachten ihn in der Vergangenheit politisch nicht zu Fall.
    Bei der Präsidentenwahl 2024 möchte Trump nun erneut für die Republikaner als Kandidat ins Rennen gehen - und unter den potenziellen republikanischen Anwärtern liegt er bislang vorne. Er wertet das Verfahren in New York wie auch andere rechtliche Ermittlungen gegen ihn als Versuch, ihn politisch zu stoppen.

    Prozess kurz vor Abschluss

    Der Zivilprozess Carrolls gegen Trump steht kurz vor dem Abschluss. Nachdem alle Zeuginnen und Zeugen der klagenden US-Autorin ausgesagt haben, setzte das Gericht die Plädoyers übereinstimmenden Medienberichten zufolge für Montag an - danach würden die Beratungen der Geschworenen folgen.
    Quelle: dpa

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