Heil: Einfacherer Zugang zu Kurzarbeitergeld endet

    Bundesarbeitsminister Heil:Einfacherer Zugang zu Kurzarbeitergeld endet

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    Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus. Bundesarbeitsminister Heil begründet die Entscheidung mit der besseren Lage des Arbeitsmarktes.

    Arbeitsminister Hubertus Heil während einer Rede im Bundestag.
    Arbeitsminister Hubertus Heil.
    Quelle: dpa

    Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht über Ende Juni hinaus verlängert. "Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
    So habe Deutschland beispielsweise gegenwärtig den höchsten Beschäftigungsstand, den es jemals hatte, und zwar trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine.

    Deshalb werden wir den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nach Ende Juni nicht weiter verlängern.

    Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

    Fokus liegt auf Fachkräftemangel

    Nun sei der Fachkräftemangel das zentrale Thema. "Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren", kündigte er an. Gleichzeitig müsse die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können, fügte er hinzu.
    Aktuell gebe es nur noch 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. "In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe", betonte er. Dies habe sich aber ausgezahlt, betonte Heil.
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    1,3 Millionen Menschen vor Arbeitslosigkeit bewahrt

    Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre.

    Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben.

    Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

    Auch künftig könnten Betriebe Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Deutschland werde nun aber zu den Vorkrisen-Regeln zurückkehren. Danach müssen künftig mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein, bisher sind es nur zehn Prozent. Auch weitere Zugangsregeln werden verschärft.
    Quelle: AFP

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