Sie sind hier:

Prozess in Dresden : Fünf Jahre und drei Monate für Lina E.

Datum:

Er war einer der größten Prozesse gegen Linksextremisten, die es in den letzten Jahren gab. Nach anderthalb Jahren verkündete das Oberlandesgericht Dresden das Urteil gegen Lina E.

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Linksextremistin Lina E. unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt.

Beitragslänge:
1 min
Datum:

Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung und sechs Übergriffe auf Neonazis und mutmaßliche Neonazis - so lautete der Vorwurf der Bundesanwaltschaft. Als Kopf der Gruppe identifizierte sie die 28-jährige Lina E.. Nach fast 100 Verhandlungstagen hat das Oberlandesgericht Dresden die Studentin nun zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die drei weiteren Angeklagten müssen für bis zu drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Brutale Attacke auf Kanalarbeiter

Zu den 13 Opfern gehörten unter anderem der Betreiber einer Gaststätte in Eisenach, ein Treffpunkt der rechten Szene, NPD-Mitglied Cedric S. sowie eine Gruppe, die mit einer Reichsflagge unterwegs war.

Besonders schwer wiegt der Staatsanwaltschaft zufolge eine Attacke auf einen Kanalarbeiter im Leipziger Stadtteil Connewitz, den die Gruppe so brutal zusammenschlug, dass Jochbein und Schädelknochen brachen. Der Grund: Er trug eine Mütze eines rechten Modelabels. Vor Gericht sagte der Mann, er habe sich von der rechten Szene schon lange losgesagt.

ZDF-Reporter Thomas Bärsch berichtet über das Urteil gegen Lina E., das am 31. Mai 2023 verkündet werden soll. "Wie das Gericht all das wertet", sei offen, denn die "Aussagen der Zeugen könnten unglaubwürdig sein“.

Beitragslänge:
3 min
Datum:

Bundesanwaltschaft: "Gibt keine gute politische Gewalt"

Gegen den Gaststättenbesitzer hat die Bundesanwaltschaft hingegen Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erhoben, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, Linksextremisten zu töten. Cedric S. wurde von der Verteidigung als "strammer Nationalsozialist" bezeichnet. Trotzdem betonte die Bundesanwaltschaft: "Es gibt keine gute politische Gewalt".

Die Bundesanwaltschaft hatte eine noch längere Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Als Beweise führte sie DNA-Spuren, abgehörte Telefonate und Fotos vom Tatort auf. Trotzdem: "Es gibt keine Satzung, kein Kassenbuch, keinen schmissigen Namen oder einen Gruppenchat", räumte selbst Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn ein. Es fehle an einer "Smoking Gun" - einem Hauptbeweis.

Der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung stützte sich deshalb hauptsächlich auf die Aussage eines Kronzeugen, der selbst an einem der Angriffe beteiligt war, der linksextremen Szene aber inzwischen den Rücken gekehrt hat. Er berichtete, dass die Gruppe sich in Trainings auf den Kampf gegen politische Gegner vorbereitet habe.

Verteidigung: Verhandlung wie Terrorprozess geführt

Die Verteidigung plädierte hingegen wegen mangelnder Beweise in fast allen Anklagepunkten für einen Freispruch. Sie wies dabei die Vorwürfe nicht nur zurück, sondern warf der Justiz auch eine voreingenommene Ermittlung vor, nach dem Motto "Im Zweifel gegen den Angeklagten".

Der gesamte Fall sei wie ein Terrorprozess geführt worden, sagte der Verteidiger von Lina E., Ulrich von Klinggräff. Lina E. war 2020 in Handschellen im Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen worden und sitzt seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Verteidiger Einar Aufurth warf der Justiz außerdem vor, rechtsextreme Delikte weniger konsequent zu ahnden als linksextreme Delikte.

Reportage zur linksextremen Szene in Deutschland:

Brandanschläge und Morddrohungen

Beitragslänge:
28 min
Datum:

"Face-to-Face-Gewalt" statt Attentate

Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, ist der Meinung, man dürfe den Linksextremismus nicht unterschätzen. "Kleine, abgeschottete Gruppen innerhalb der gewaltbereiten Szene begehen akribisch geplante und oftmals äußerst schwere Gewalttaten", sagte er in einer Rede am 22. Mai in Berlin.

Tom Mannewitz, Professor für politischen Extremismus an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, nimmt sowohl eine Zunahme als auch einen Wandel der Gewalt wahr. Statt Attentaten gegen öffentliche Institutionen beobachtet er nun zunehmend auch "Face-to-Face-Gewalt".

Einen Vergleich mit der RAF hält Mannewitz aber für überzogen. "Man darf nicht vergessen: Die RAF hat Menschen ermordet - bei keinem der Angriffe in den letzten Jahren kann ich eine Mordabsicht erkennen", sagte er.

Ausschreitungen in Leipzig befürchtet

Die Polizei in Leipzig bereitet sich nun schon seit Wochen auf mögliche Ausschreitungen vor. Den für Samstag geplanten "Tag der offenen Tür" sagte sie ab. Denn bereits vor dem Urteil riefen Linksextreme am "Tag X" zu Demonstrationen auf und drohten: "Für jedes Jahr Knast gibt es ab sofort eine Million Sachschaden bundesweit".

Die Autorin ist Mitarbeiterin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.