Aktivisten zu (Un-)Recht im Visier?

    Razzia gegen "Letzte Generation":Aktivisten zu (Un-)Recht im Visier?

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    Die Behörden ermitteln gegen Mitglieder der "Letzten Generation" - wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zu Recht? Bei ZDFheute live streiten zwei Juristen.

    Die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung? - Das passiert bei ZDFheute live

    Durchsuchte Wohnungen, gesperrte Konten: Mit einer großangelegten Razzia sind Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Aktivisten der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" vorgegangen. In sieben Bundesländern durchsuchten die Behörden 15 Wohnungen und Geschäftsräume. Festnahmen gab es keine.
    Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Der Tatvorwurf: Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Das Verfahren wurde demnach "aufgrund zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung eingeleitet.
    Die Aktivisten verurteilten die Aktion. "Kriminell sind nicht wir - die, die für das Klima eintreten. Kriminell ist die fehlende politische Führung in dieser Krise", sagte Sprecherin Aimée van Baalen. Bundeskanzler Scholz habe ihren Protest als "völlig bekloppt" bezeichnet. Doch wiederholt Wohnungen zu durchsuchen, das sei "völlig bekloppt".
    Ist die sogenannte "Letzte Generation" zu Recht oder Unrecht im Visier der Behörden? Darüber spricht ZDFheute live mit Rechtswissenschaftler Thomas Fischer. Er war Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Außerdem mit dabei: Professor Matthias Jahn vom Lehrstuhl für Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt.

    Sind Straftaten Hauptziel der Aktivisten?

    Konkret wird den Beschuldigten etwa zur Last gelegt, eine Spendenkampagne zur Finanzierung "weiterer Straftaten" für die Letzte Generation organisiert, diese über deren Homepage beworben und dadurch mindestens 1,4 Millionen Euro an Spendengeldern eingesammelt zu haben. Das Geld sei überwiegend für die Begehung weiterer Straftaten eingesetzt worden.
    Nach §129 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer einen Zusammenschluss von mehr als zwei Personen gründet oder unterstützt, der auf die dauerhafte Begehung von Straftaten gerichtet ist. Doch ob strafbare Handlungen wirklich Hauptziel der Gruppe sind, ist fraglich. Denn die Gruppe will nach eigener Aussage in erster Linie die Politik zu einer klimafreundlicheren Politik bewegen.
    Milan Kuhli, Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg, plädiert dafür, vorsichtig bei der Einordnung einer kriminellen Vereinigung zu sein:

    Ich sehe zurzeit noch keine erheblichen Delikte, die die Annahme einer kriminellen Vereinigung rechtfertigen.

    Milan Kuhli, Professor für Strafrecht

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte die Razzien. Die Maßnahmen zeigten, dass der Rechtsstaat sich nicht auf der Nase herumtanzen lasse, sagte sie den Funke-Zeitungen:

    Polizei und Justiz nehmen Straftaten nicht hin, sondern handeln - so wie es ihre Pflicht ist.

    Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

    Mit Material von ZDF, dpa, AFP

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