Rechte von Bahnreisenden: Was tun, wenn der Zug ausfällt?

    FAQ

    Bahn-Streiks:Was tun, wenn der Zug ausfällt?

    Samuel Kirsch
    von Samuel Kirsch
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    Bahnreisende müssen wegen des Tarifstreits mit der GDL mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Was tun, wenn Züge ausfallen oder stark verspätet sind? Diese Fahrgastrechte gelten.

    Anzeigetafel der Bahn mit Zugausfällen
    Bei Verspätungen und Zugausfällen wegen Streik können sich Bahnkunden auf die allgemeinen Fahrgastrechte berufen.
    Quelle: imago

    Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) bestreikt wieder den Bahnverkehr. Seit Donnerstagmorgen, 2 Uhr, stehen Teile des Nah- und Fernverkehrs still.
    Kommt es wegen der Streiks zu Verspätungen und Zugausfällen, können Bahnkunden sich auf die allgemeinen Fahrgastrechte berufen. Eine neue EU-Verordnung, die seit Juni 2023 gilt, ändert daran nichts. Die Deutsche Bahn gab auf ihrer Internetseite bekannt, im Streikfall weiterhin "wie bisher zu entschädigen".
    Auf einer Anzeigtafel für Züge auf dem Stuttgarter Hauptbahnhof steht der Hinweis: "Der GDL Streik beeinträchtig massiv".
    Die Streiks im Schienen- und Luftverkehr schränken Reisende weiterhin stark ein. Auch nach Ende des aktuellen Ausstandes drohen die Lokführer mit weiteren kurzfristigen Streiks.08.03.2024 | 0:23 min

    Kann ich trotz Zugbindung einen Alternativzug nehmen?

    Sorgen Streiks für eine zu erwartende Verspätung von mindestens 20 Minuten, entfällt bei Spartickets im Fernverkehr die Zugbindung - und zwar automatisch, sodass Kunden sich dies nicht mehr am Schalter oder vom Zugbegleitpersonal bestätigen lassen müssen.
    Reisende können ab 20 Minuten Verspätung auch einen höherwertigen Alternativzug nehmen, etwa mit einem Regio-Ticket einen ICE. Das gilt allerdings nicht für Nutzer des Deutschlandtickets. Sie müssen auch bei Verspätung auf eigene Kosten ein Ticket kaufen, um auf einen Fernverkehrszug umzusteigen.

    Bund und Länder für Fortsetzung
    :So geht's weiter mit dem Deutschlandticket

    Das Deutschlandticket wird es auch 2024 wieder geben. Darauf verständigten sich Bund und Länder. Doch wer bezahlt es? Und muss es nicht teurer als 49 Euro werden?
    Nordrhein-Westfalen, Köln: Auf einen Bildschirmen im Hauptbahnhof in Köln wird Werbung für das Deutschlandticket gezeigt.

    Welche Entschädigung erhalten Reisende bei Verspätungen?

    Entschädigung können Bahnkunden verlangen, wenn sie mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof ankommen. Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten liegt die Höhe der Entschädigung bei 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent.
    Für die Berechnung der Verspätung ist immer die Ankunft am gebuchten Zielbahnhof maßgeblich - und zwar über die gesamte Reisekette hinweg, samt Umstiegen. Das heißt, auch wer einen Anschlusszug verpasst und deswegen verzögert ankommt, wird entschädigt, selbst wenn der geplante Anschlusszug selbst pünktlich war.
    Den vollen Kaufpreis können Kunden als Erstattung verlangen, wenn die gebuchte Fahrt komplett ausgefallen ist.
    dürre spanien
    logo! erklärt, was Gewerkschaften machen.06.11.2023 | 1:25 min

    Wie erhalte ich Entschädigung?

    Die Entschädigung können Kunden sich wahlweise auszahlen oder als Gutschein ausstellen lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Registrierte Bahnkunden können diesen digital über die Webseite oder die DB-App stellen.
    Alternativ kann das Fahrgastrechte-Formular auch ausgefüllt bei einem Reisezentrum abgegeben oder per Post eingesendet werden. Dem Formular sollte die Originalfahrkarte und eine Bestätigung der Verspätung beigefügt werden. Diese Bestätigung stellen die Zugbegleiter oder die Reisezentren aus.





    Anträge auf Entschädigung müssen nach einer neuen EU-Verordnung bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte eingereicht werden. Bislang galt eine Frist von 12 Monaten. Die Bahn hat zwar angekündigt, mit den Fristen kulant umzugehen. Wer sichergehen will, sollte die drei Monate aber nicht überschreiten.
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    Kann ich mein Ticket vor Fahrtantritt zurückgeben?

    Wer seine Reise wegen der Streiks gar nicht erst antreten möchte, kann das Ticket nur dann zurückgeben und sich den vollen Kaufpreis erstatten lassen, wenn davon auszugehen ist, dass der gebuchte Zug mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird.
    Um das nachzuweisen, sollten Kunden die Aushangfahrpläne bzw. die Bahn-App oder die Internetseite der Bahn im Blick haben und durch Fotos oder Screenshots dokumentieren, dass dort eine Verspätung angekündigt wurde.
    Flexiblere Stornierungsregeln gelten nur bei Flex-Tickets.

    Es geht unterwegs nicht voran, ich möchte meine Reise abbrechen, geht das?

    Das ist ebenfalls dann möglich, wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist. Dann können Reisende eine angetretene Fahrt abbrechen, zum Start-Bahnhof zurückkehren und für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt sowie für diejenigen Strecken, die wegen des Reiseabbruchs sinnlos geworden sind, den Ticketpreis zurückfordern. Auch den Preis für die Rückreise zum Ausgangspunkt muss die Bahn dann erstatten.

    Lutz über "negatives Feedback"
    :Bahn will Pünktlichkeit über 70 Prozent

    Die für Sommer geplante Sanierung des Streckennetzes verheißt wenig Gutes. Bahnchef Lutz will negativem Feedback der Kunden zuvorkommen und die Pünktlichkeit der Züge verbessern.
    ICE-Züge stehen am frühen Morgen auf den Gleisen des DB Fernverkehr Werks Hamburg-Langenfelde.
    mit Video

    Was gilt beim Deutschlandticket?

    Für Verspätungs-Entschädigungen beim Deutschlandticket und anderen Zeitfahrkarten gelten Pauschalbeträge: Ab einer Verspätung von 60 Minuten bei einer Fahrt, die Inhaber des Deutschlandtickets unternehmen, können sie 1,50 Euro fordern. Dazu genügt es nach Angaben der Bahn auf ihrer Webseite, dem Service Center schriftlich mitzuteilen, dass man eine bestimmte Verbindung fahren wollte und eine Verspätung vorlag.
    Allerdings werden nur Beträge ab vier Euro ausgezahlt. Es müssen also mindestens drei Verspätungsfälle gesammelt geltend gemacht werden.
    Wichtig: Wer das Deutschlandticket nutzt, um mit einer Regionalbahn zu einem Anschluss-ICE zu fahren, dessen Zugbindung für den ICE wird nicht aufgehoben. Auch wenn der Nahverkehrszug Verspätung hat und deswegen der ICE nicht erreicht wird, dürfen Kunden also nicht auf einen anderen ICE ausweichen.
    Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

    Ausstand im ÖPNV
    :Darf ich bei Streiks zu Hause bleiben?

    Streiks bei der GDL, der EVG und im öffentlichen Dienst haben schon mehrfach dazu geführt, dass Züge und der ÖPNV stillstanden. Wie sieht es dann mit Rechten von Arbeitnehmern aus?
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