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Klage abgewiesen : Bundesfinanzhof: Soli weiter rechtens

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Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts.

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für Spitzenverdiener für verfassungsgemäß. Die Regierung kann jetzt weiter jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe einplanen.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bestätigt. Der Zuschlag sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.

Elf Milliarden für den Bund im Jahr

Bloße Zweifel reichten nicht aus, um den Solidarzuschlag dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des BFH, Hans-Josef Thesling. Es sei unerheblich, ob die Ergänzungsabgabe zweckgebunden für den Aufbau Ost verwendet werde. Der Solidarbeitrag sei damit vom Auslaufen des Solidarpakts zur Finanzierung der deutschen Einheit Ende 2019 unabhängig.

Der Bundesfinanzhof verhandelt heute darüber, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlen die Abgabe immer noch.

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Zudem bestehe weiter ein Mehraufwand aufgrund der Wiedervereinigung. Die Entscheidung des BFH dürfte viele Experten überraschen. Auch der Bund der Steuerzahler hatte erwartet, dass das Gericht den Solidarzuschlag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. Dabei geht es um jährliche Einnahmen des Bundes von etwa elf Milliarden Euro.

90 Prozent vom Soli befreit

Seit 2021 müssen nur noch Spitzenverdiener und auch Kapitalgesellschaften den Zuschlag von bis zu 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer zahlen.
Etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind davon befreit.
Das vor dem BFH klagende Ehepaar hatte deswegen argumentiert, dies sei eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung aller Steuerpflichtigen.

Zudem sei der derzeit geltende Solidaritätszuschlag 1995 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sei daher auch der Solidarbeitrag hinfällig. In der juristischen Fachwelt wird diese Meinung vielfach geteilt.

Scholz gegen komplette Abschaffung

Durch das Urteil dürfte sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz bestätigt sehen. Der SPD-Politiker war als Bundesfinanzminister maßgeblich verantwortlich für die Teilabschaffung des Soli ab 2021. Diese ging auf eine Entscheidung der Großen Koalition aus Union und SPD Ende 2019 zurück. Scholz lehnte die von der Union geforderte komplette Abschaffung des Zuschlages bei der Verabschiedung im Bundestag ab.

Es gebe mit Blick auf die noch zu schulternden Aufgaben bei der deutschen Einheit "gute Gründe", die Abgabe nicht vollständig abzuschaffen, sagte der SPD-Politiker damals. Der derzeitige Finanzminister Christian Lindner (FDP) wirbt für eine vollständige Abschaffung.

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