Verfassungswidrig? Klagewelle wegen Grundsteuer erwartet

    Berechnung verfassungswidrig?:Klagewelle wegen Grundsteuer erwartet

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    Böse Überraschung bei der Grundsteuer-Post: Viele Immobilien wurden deutlich höher bewertet. Verbände wollen nun klagen. Denn: Laut einer Studie ist das Modell verfassungswidrig.

    Nordrhein-Westfalen, Köln: Einfamilienhäuser stehen in einer Siedlung in Köln-Widdersdorf. Archivbild
    In fünf Bundesländern wollen die Verbände mit Musterklagen vor Gericht ziehen.
    Quelle: dpa

    Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig.
    Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.



    Verbände: Eigentümer sollen Einspruch einlegen

    Die Verbände wollen nun in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.
    Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. "Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel.

    Verschiedene Länder, verschiedene Kriterien

    Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Nicht alle Länder müssen dabei gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.
    Zuletzt hatten wegen der Reform bereits Tausende Immobilienbesitzer bei ihren Finanzämtern eine Erklärung mit Daten zu ihrem Grundstück und Haus abgeben müssen. Denn der Wert von fast 36 Millionen Immobilien muss neu berechnet werden.

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