Heizungsgesetz: Hype um Wärmepumpen lässt spürbar nach

    Heizungsgesetz verunsichert:Hype um Wärmepumpen lässt spürbar nach

    von Mischa Ehrhardt
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    Das Heizungsgesetz hat viele Menschen verunsichert. Das zeigt sich am Einbau von Wärmepumpen. Denn die Neuaufträge sind stark eingebrochen.

    Ein Messebesucher informiert sich über verschiedene Heizungssysteme
    Die Neuaufträge für Wärmepumpen sind zuletzt deutlich zurückgegangen.
    Quelle: imago/Manfred Segerer

    Die Unsicherheit in Folge des Heizungsgesetzes geht weiter, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause gestoppt hat. Das zeigt sich daran, dass Wärmepumpen sich zu Ladenhütern entwickelt haben - die Zahl neuer Aufträge für deren Einbau ist eingebrochen.
    "Die Leute warten ab, hoffen vielleicht auf eine bessere Förderung", fasst das Martin Sabel zusammen. Er ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpen. Die Entwicklung sei gefährlich.
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    Einbau von Öl- und Gasheizungen zieht an

    Die Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Bundesförderung für effiziente Gebäude sprechen eine eindeutige Sprache: Neuaufträge für Wärmepumpen sind von Januar bis Mai 2023 um zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.
    Die Antragszahlen für Bestandsgebäude liegen demnach in diesem Jahr bislang bei 7.000 bis 8.000 Wärmepumpen pro Monat. Zum Vergleich: 2022 wurden in diesem Zeitraum noch 20.000 solcher Heizsysteme pro Monat verbaut.
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    So funktioniert eine Wärmepumpe:
    Das ist ein Problem. Denn wenn Öl- und Gasheizungen auf Grund der Klimakrise wegfallen sollen, heißen die Hauptalternativen Fernwärme und Wärmepumpe. Wenn die aber auf Grund von Unsicherheit nicht mehr gekauft werden, liegt für viele Hausbesitzer*innen die Alternative offenbar nahe: Man greift auf bewährte Öl- und Gastanks zurück, deren Anschaffung auch billiger ist.

    Kommunale Wärmepläne kommen erst später

    Entsprechend sind die Auftragszahlen für Öl- und Gaskessel stark angestiegen. Auf dieses Problem weist auch Markus Staudt hin. Er ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie: Wenn es bei diesem Trend der Neuaufträge von Heizungsanlagen bleibe, werde das Ziel der Bundesregierung von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 klar verfehlt.
    Im vergangenen Jahr sind insgesamt knapp 240.000 Wärmepumpen installiert worden. Wenn es in diesem Jahr weiter geht wie im ersten Halbjahr, sinken die Neueinbauten auf unter 100.000.
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    Einen weiteren Faktor von Unsicherheit bringt die in dem Gesetz vorgesehene verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung mit. In diesem Rahmen sollen Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur in Zukunft klimafreundlich umbauen wollen. Das ist entscheidend, weil dann Hausbesitzer*innen wissen, ob sie in ihrer Kommune beispielsweise auf Fernwärme zugreifen können.

    Künftig zwei Drittel Erneuerbare in neuen Heizungen

    Zwar haben schon einige Städte und Kommunen mit solchen Planungen begonnen. Verbindlich vorliegen müssen die Pläne nach dem geplanten Gesetz aber erst 2026 in größeren Städten und 2028 dann auch in den Übrigen. "Aber wir machen uns Sorgen um die Zeit bis dahin", so Martin Sabel.

    Menschen, die jetzt investieren, dürfen nicht bestraft werden.

    Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpen

    Nötig sei zum einen Transparenz über die künftige Förderung oder ein Vorziehen der Förderung. Denn offenbar warten viele Menschen ab, welche Förderung nach dem neuen Gesetz ab 2024 gelten wird.
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    Die Stadt Bruchsal zeigt, wie eine kommunale Wärmeplanung funktionieren könnte:
    Das dürfte ein weiterer Grund für die gestiegene Nachfrage nach klassischen Öl- und Gasheizungen sein. Denn der Einbau dieser Anlagen in altem Stil ist in diesem Jahr noch möglich und die Investitionskosten sind gegenüber Wärmepumpen vergleichsweise gering. Das vorliegende GebäudeEnergienGesetz sieht im Wesentlichen vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können.
    Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein Beschluss des Bundestages noch vor der Sommerpause zu kurzfristig wäre. Abgeordnete hätten sich so schnell nicht angemessen informieren und ihre Meinung bilden können. Erwartet wird die Verabschiedung des Gesetzes nach der Sommerpause im September.

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