Energieausschuss beschließt Heizungsgesetz vor Bundestag

    FAQ

    Entwurf beschlossen:Das steht im umstrittenen Heizungsgesetz

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    Zum geplanten Heizungsgesetz gab es nicht nur Streit in der Ampel, sondern auch viele Änderungswünsche. Der Energieausschuss hat nachgearbeitet und jetzt das Gesetz beschlossen.

    Heizung
    Neue Heizungen müssen mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
    Quelle: ZDF/Thomas Dewald

    Das umstrittene "Heizungsgesetz" hat die nächste Hürde vor der Verabschiedung im Bundestag genommen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gesetzespläne beschlossen, wie Abgeordnete am Mittwoch in Berlin mitteilten. Am Freitagmorgen soll der Bundestag das Vorhaben endgültig verabschieden. Folgendes hat der Ausschuss beschlossen:

    Welche Heizungen dürfen eingebaut werden?

    Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden.
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    Wieviel wird gefördert?

    Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen sollen für den Heizungstausch ("Wärmeerzeuger") selbst maximal 30.000 Euro an Ausgaben für ein Gebäude mit einer Wohneinheit förderfähig sein, wie aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum GEG von SPD, Grünen und FDP hervorgeht.
    Wenn 70 Prozent gefördert werden, sind dies 21.000 Euro. Diese 21.000 Euro an Zuschuss werden gewährt, wenn der "Wärmeerzeuger" mindestens 30.000 Euro kostet.

    Wo liegt die Obergrenze ?

    Kosten über 30.000 Euro hinaus werden demnach nicht bezuschusst. Das heißt, auch bei einem Heizungspreis von 32.000 Euro läge die staatliche Förderung bei 21.000 Euro, wenn der volle Höchstfördersatz von 70 Prozent gilt.

    Was gilt für Mehrparteienhäuser?

    Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3.000 Euro.
    Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten. Hinzu kommt laut Entschließungsantrag eine Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik.
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    Wie viel Förderung gibt es bei Sanierung?

    Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen sollen 60.000 Euro pro Wohneinheit bei Vorlage eines Sanierungsfahrplans betragen beziehungsweise 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Diese Effizienzmaßnahmen sollen mit bis zu 20 Prozent gefördert werden.
    Bisher lag die Höchstsumme für Förderungen bei 60.000 Euro für alle Maßnahmen (pro Wohneinheit) - nun sind es mit Sanierungsplan 90.000 Euro (für ein Haus mit einer Wohneinheit). Zudem geht aus dem Antrag hervor, dass es zusätzlich zu Investitionskostenzuschüssen zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüssen geben soll.

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