Nach Gerichtsbeschluss: Reaktionen auf Heizungsgesetz-Stopp

    Reaktionen auf Gerichtsbeschluss:Heizungsgesetz-Stopp: "Schallende Ohrfeige"

    |

    Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Während aus der Ampel-Regierung verhaltene Töne verlauten, regt sich Kritik in der Opposition.

    Vor dem Bundesverfassungsgericht ist auf einem Stein der Name des Gerichts angebracht.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Quelle: dpa

    Keine 48 Stunden vor dem endgültigen Parlamentsbeschluss zum umstrittenen Heizungsgesetz hat das das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die Ampel-Fraktionsspitzen beraten heute Vormittag über das weitere Vorgehen.

    "Murks-Gesetz" und "schallende Ohrfeige"

    Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) nannte die Entscheidung eine "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". Den "unsäglichen Umgang" der Ampel-Koalition mit dem Parlament sei "nun ein Riegel vorgeschoben" worden. Die Regierung wäre "gut beraten", das Urteil zum "Innehalten zu nutzen". Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei. Die Koalition müsse endlich zur Besinnung kommen und ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren neu starten.

    Heizungsgesetz vorerst gestoppt
    :Erst Schock, dann Vorwürfe - und nun?

    Kaum wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt, macht sich die FDP mit Schuldzuweisungen über die Grünen her. Was wird aus dem Heizungsgesetz?
    von Winnie Heescher
    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verlässt das Hessenfest in der Hessischen Landesvertretung beim Bund in seiner Limousine.
    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf der Koalition einen "respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit" vor, dem Karlsruhe nun ein "Stoppschild" aufgestellt habe. Die Ampel solle das "Murks-Gesetz endlich einstampfen".
    Der Vorsitzende der Linksfraktion Dietmar Bartsch schrieb auf Twitter von einer "schallenden Ohrfeige."
    Dietmar Bartsch reagiert auf Twitter auf das Urteil
    Ein Klick für den Datenschutz
    Erst wenn Sie hier klicken, werden Bilder und andere Daten von Twitter nachgeladen. Ihre IP-Adresse wird dabei an externe Server von Twitter übertragen. Über den Datenschutz dieses Social Media-Anbieters können Sie sich auf der Seite von Twitter informieren. Um Ihre künftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Meine News“ jederzeit widerrufen.
    Datenschutzeinstellungen anpassen

    FDP-Vize Kubicki: "Verdiente Quittung für die Grünen"

    Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben", sagte er der Funke-Mediengruppe.
    ZDF-Korrespondent Andreas Huppert vor dem Brandenburger Tor. Im Hintergrund noch eine deutsche Flagge.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das Heizungsgesetz gestoppt. Am Inhalt des Gesetzes wird das aber nichts ändern, so ZDF-Korrespondent Andreas Huppert.06.07.2023 | 1:15 min
    FDP-Fraktionschef Christian Dürr wertete den Gerichtsbeschluss als Beleg für umfangreiche Änderungen an der Novelle - auf diese hatte die FDP in der Koalition gepocht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf kam von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

    Die Entscheidung unterstreicht daher, dass das Gebäudeenergiegesetz vom Kopf auf die Füße gestellt wurde.

    Christian Dürr, FDP-Fraktionschef

    Wirtschaftsminister Robert Habeck zu den letzten Änderungen am Heizungsgesetz:
    Robert Habeck im Schaltgespräch.
    Das Heizungsgesetz hat sich geändert, gibt Wirtschaftsminister Habeck zu - das sei der Kompromiss. 13.06.2023 | 6:36 min

    SPD: Nehmen Entscheidung zur Kenntnis

    "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.
    SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der "Rheinischen Post", die Entscheidung sei "selbstverständlich zu respektieren", betreffe aber nicht den Inhalt des Gesetzes. "Ausdrücklich weist das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden muss."
    SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich äußert sich vor der Fraktionssitzung der SPD im Deutschen Bundestag
    SPD-Fraktionschef Mützenich hat eine zu große Fokussierung auf Wärmepumpen im neuen Heizungsgesetz kritisiert.19.05.2023 | 0:20 min
    SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte das Heizungsgesetz bereits in der Vergangenheit kritisiert:

    Deutliche Änderungen am Gesetzentwurf

    Ende Juni hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.
    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, der den Eilantrag in Karlsruhe gestellt hatte, sah daher "massive Mängel" an dem Gesetz und beklagte eine "unzulässige Fristverkürzung", die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen.
    Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als "verfassungswidrig" bezeichnet und der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit einem "Last-minute-Gesetzespaket" die Wärmewende zu ruinieren. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in der Begründung der Entscheidung, es liege "auf der Hand", dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GEG die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten "möglicherweise" verletzen könne.
    Quelle: dpa, Reuters, AFP

    Mehr zum Heizungsgesetz