Newsletter ZDF-Fernsehrat:Fahrplan für Intendantenwahl und Haushalt stehen
Der Rückblick auf die Sitzung des ZDF-Fernsehrats vom 12. Dezember 2025.
Archivfoto: Sitzung des ZDF-Fernsehrats.
Quelle: ZDF/Torsten SilzDer ZDF-Fernsehrat hat in seiner Sitzung grundlegende Beschlüsse gefasst. Das sind durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag notwendig gewordene Satzungsänderungen, die Wahl einer Expertin in den vom Gesetzgeber neu geschaffenen Medienrat sowie die Genehmigung des Haushalts für das kommende Geschäftsjahr.
Neue Satzung bestätigt
Zunächst hat der Fernsehrat die Änderungen der ZDF-Satzung verabschiedet. Hierbei handelt es sich um die mit dem Reformstaatsvertrag verbundenen Satzungsanpassungen, die Änderungen der Beschwerdeordnung sowie die Wahlsatzung für die Intendantenwahl. Der 7. Medienänderungsstaatsvertrag sieht unter anderem strengere Regelungen zur Presseähnlichkeit vor, d. h. bei Nutzung von Texten ist ein Sendungsbezug nachzuweisen. Auch eine verstärkte Kooperation mit der ARD und kommerziellen Medien erfolgen auf dieser Grundlage.
In einer kurzen Diskussion mahnte Michael Jörg bei der Verknüpfung von Online-Inhalten mit audiovisuellen Medien die Berücksichtigung der Barrierefreiheit an. Es schloss sich eine differenzierte Auseinandersetzung um das Prozedere der neuen Beschwerdeordnung an, wonach Programmbeschwerden grundsätzlich in den Ausschüssen und dann im Fernsehrat besprochen werden. Georg Eisenreich bemängelte, dass Ausschüsse Beschwerden einstimmig ohne Weitergabe an den Fernsehrat abweisen könnten. Irene Vorholz relativierte dieses Vorgehen und erklärte, dass es eine Vielzahl auch automatisierter Beschwerden gebe und man der teilweise automatisierten Fülle "habhaft" werden müsse. Auch müsse der Ausschuss einstimmig beschließen, dass die Beschwerde keinen Anlass zur Beanstandung gebe. Jede einzelne Beschwerde könne aber auch im Fernsehrat besprochen werden. Steffen Kampeter merkte an, dass sich die beiden Positionen nicht ausschließen würden und auch ein einzelnes Ausschuss-Mitglied die Beratung einer Beschwerde im Fernsehrat verlangen könne. Bei nächster Gelegenheit soll eine quantitative Übersicht über die Beschwerden der vergangenen Jahre vorgelegt werden.
Fahrplan für nächste Intendantenwahl steht
Zudem erließ der Fernsehrat gemeinsam mit dem bereits zuvor votierenden Verwaltungsrat eine Wahlsatzung. Die Vorsitzende Gerda Hasselfeldt informierte in diesem Zusammenhang über den Zeitplan der nächsten Intendantenwahl. Das Erweiterte Präsidium fungiert als Personalausschuss und hat als Wahltermin den 13. März 2026 festgelegt. Die Ausschreibung erfolgt am 5. Januar des kommenden Jahres, die Bewerbungsfrist endet am 30. Januar 2026.
Der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Reformstaatsvertrag sieht auch ein neues Gremium vor, den Medienrat. Dieser soll die Erfüllung des Auftrags durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten in ihrer Gesamtheit evaluieren. Bereits Anfang kommenden Jahres soll sich der Medienrat mit sechs unabhängigen Sachverständigen konstituieren. Auch der ZDF-Fernsehrat entsendet eine Vertreterin.
Forscherin für den Medienrat gewählt
Für dieses Amt schlug Gerda Hasselfeldt Annika Sehl vor. Die Professorin ist Inhaberin des Lehrstuhls für Journalistik mit dem Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und forscht insbesondere zu öffentlich-rechtlichen Medien, digitalem Wandel, Journalismus und gesellschaftlichen Konflikten.
In einer kurzen Vorstellung betonte Sehl, sie wolle die unabhängige Perspektive der Wissenschaft in den Medienrat einbringen. Sie wurde vom Fernsehrat einstimmig in den von den Ländern beschlossenen Medienrat gewählt.
Die Wahl des Mitgliedes im ZDF-Verwaltungsrat wurde indes vertagt. Der für das Amt angetretene Christian Nienhaus konnte in zwei Wahlgängen nicht die notwendige Drei-Fünftel-Mehrheitauf sich vereinigen.
Haushaltsplan genehmigt
Der ZDF-Fernsehrat hat den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2026 genehmigt. Danach kann das ZDF insgesamt 2.747 Millionen Euro ausgeben. Etwa 105 Millionen Euro davon kommen aus Rücklagen, so ist der Haushalt aus eigenen Mitteln ausgeglichen. Grundlage ist die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Der zum Ende des Jahres aus dem Amt scheidende Vorsitzende des Finanzausschusses des Verwaltungsrates, Reinhard Göhner, betonte in diesem Zusammenhang, dass sich das ZDF strikt an die bestehenden, rechtlich gültigen Vorgaben der KEF halte, die er eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nannte. Alle Einsparvorgaben der KEF seien auf der Ausgabenseite berücksichtigt. Er bezeichnete das Budget als Sparhaushalt. Die Situation bei den Rücklagen nannte er solide. Im Ergebnis sei der Haushalt vom Verwaltungsrat einstimmig beschlossen worden, betonte Göhner. Mit Blick auf den in der Diskussion befindlichen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sagte er, es wäre eine Chance, zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und den Ministerpräsidenten der Länder einen Konsensweg mit einem neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zu finden, der eine geringere Beitragsanpassung vorsehen könne.
Vor dem Hintergrund der Anklage der Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen die ehemalige rbb-Intendantin und drei weitere Personen des rbb sagte Reinhard Göhner, er schließe derartige Sachverhalte, die dort zur Grundlage einer Anklage gemacht werden, für das ZDF aus. Er begründete das damit, „weil wir ein System der Compliance haben, weil wir eine strikte Überprüfung auf der Ausgabenseite haben, eine gute Revision und weil bei uns ganz selbstverständlich jeder Arbeitsvertrag, der außertariflich ist, im Verwaltungsrat vorgelegt und beschlossen wird.“
Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Innovation und Digitalisierung, Cornelia Tausch, sagte zu den Programmaufwendungen, die 54 % des Haushaltes ausmachen, man habe hier das Budget zu Gunsten der jüngeren Zielgruppen umgeschichtet. Damit werde den Zielen des Strategieprozesses „Ein ZDF für alle“ Rechnung getragen. Außerdem merkte Cornelia Tausch an, dass die gestiegene Nutzung der Streamingangebote auch eine Folgewirkung habe. Allein von 2025 auf 2026 würden die Ausgaben für höhere Streamingkosten um 5 Millionen Euro steigen.
Bilanz zu "Ein ZDF für alle"
Organisation:Strategieprozess "Ein ZDF für alle"
Bei der Bilanz zur Strategie des Intendanten "Ein ZDF für alle" stellten die Direktorinnen und Direktoren in kurzen Worten ihre Anstrengungen in den sechs Themenfeldern vor: "Akzeptanz in der Gesellschaft stärken", "Klare Positionierung im Wettbewerb", "Zukunftsweisende Distributionsstrategie", "Partnerschaften stärken", "Das ZDF als attraktiver Arbeitgeber" und "Das ZDF als modernes Medienunternehmen". Seit Beginn des Strategieprozesses wurde etwa ein einheitlicher Personalmanagement-Prozess eingeführt, ZDFheute und der Doku-Bereich wurden gestärkt, Formate im Bereich junge Fiction für die Stärkung des Streamings seien initiiert und das neue Streaming-Portal an den Start gegangen. Als weitere Beispiele wurden neue Bildungsangebote und Partner-Projekte wie "ZDF goes Schule" sowie die enge Zusammenarbeit mit ARD und Deutschlandradio genannt.
Die differenzierten Debatten zu den essenziellen Tagesordnungspunkten hatten die Fernsehratssitzung über die angesetzte Zeit hinaus beschäftigt. Die in den Ausschusssitzungen vorberatenen und schriftlich vorliegenden Berichte zu Stand und Entwicklung von ZDFneo und funk sowie der Bericht der Jugendschutzbeauftragten wurden zur Kenntnis genommen. Weitere Themen wurden vertagt.
Wie üblich beschäftigte sich der Fernsehrat auch mit Programmbeschwerden. Die Darstellung erfolgte durch die Vorsitzenden beziehungsweise die Berichterstatterinnen der Beschwerdeausschüsse, in denen die Eingaben zuvor eingehend geprüft, diskutiert und bewertet wurden.
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