März-Änderungen: Energiepreisbremse, Corona-Regeln, Leitzins

    FAQ

    Energiepreise, Corona, Zinsen:Das ändert sich im März

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    Der März bringt für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Geld: Die Energiepreisbremsen treten in Kraft. Was sonst noch im März zu erwarten ist - ein Überblick.

    Die Gaspreisbremse gilt rückwirkend zum Jahresanfang 2023.
    Die Gaspreisbremse gilt rückwirkend zum Jahresanfang 2023.
    Quelle: dpa

    Mit dem Frühlingsbeginn wird wieder an der Uhr gedreht: Ende März kommt auf die Menschen in Europa die Zeitumstellung zu. Was sich sonst noch ändert:

    Energiepreisbremsen greifen

    Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen ab dem 1. März und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher müssen nichts tun - Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.

    Gasspeicher und Gasverbrauch
    :Wie es um unsere Gasversorgung steht

    Wie viel Gas verbrauchen Haushalte und Industrie? Wie voll sind die Gasspeicher? Wie viel Gas bekommt Deutschland? Grafiken zur Gasversorgung in Deutschland.
    von H. Koberstein, R. Meyer, N. Niedermeier, M. Zajonz
    Gasspeicher Messgerät
    Grafiken
    Bei den Preisdeckeln für Haushalte wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde und der Gaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Die Deckel gelten für jeweils 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Tarif gezahlt werden.

    Masken- und Testpflichten enden

    Die wegen der Corona-Pandemie ins Leben gerufene Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März - Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser "Bürgertests" für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.

    Neues Neubauförderprogramm

    Für den Neubau oder Kauf einer klimafreundlichen und energieeffizienten Wohnung gibt es ab März auf Antrag zinsverbilligte Kredite von der staatlichen Förderbank KfW. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro, für Wohngebäude mit Nachhaltigkeits-Qualitätssiegel auch 150.000 Euro.
    Gefördert werden Gebäude mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom. Insgesamt gibt es 750 Millionen Euro vom Staat. Dazu kommen 350 Millionen Euro speziell für Familien - das Programm soll im Juni starten.

    Leitzinsen werden beraten

    Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben.

    Anträge für 200-Euro-Pauschale

    Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

    Sommerzeit kommt

    In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.

    Poststreiks drohen

    Kunden der Deutschen Post müssen sich (Stand: 25. Februar) weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

    Versicherungskennzeichen ändern sich

    Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

    Bahn-Lounges werden exklusiver

    Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen.
    Quelle: dpa, AFP

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