Bundesweite Aktion: Polizei kontrolliert Autos und Fahrräder

    FAQ

    Deutschlandweite Aktion:Polizei kontrolliert Autos und Fahrräder

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    Bundesweit müssen Auto- und Fahrradfahrer heute mit Kontrollen rechnen. Was kann dabei überprüft werden? Ein Überblick.

    Ein Polizist winkt am 21.03.2017 auf der Autobahn 555 bei Köln (Nordrhein-Westfalen) Fahrzeuge zur Kontrolle raus
    Verkehrskontrollen in Köln (Archivfoto)
    Quelle: dpa

    Achtung, Polizeikontrolle! An diesem Dienstag werden in ganz Deutschland verstärkt Auto- und Radfahrer von Polizisten kontrolliert - im Rahmen des bundesweiten Aktionstags der Kampagne "sicher.mobil.leben" zur Verkehrssicherheit.
    Bundesweit kündigten Polizeiinspektionen für den ganzen Tag Kontrollen an - teils mit Schwerpunktsetzungen, etwa auch auf Rad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrer oder in Bereichen von Fahrradschutzstreifen.

    Was ist der Schwerpunkt der Kontrollen?

    In diesem Jahr lautet der Themenschwerpunkt der Kampagne "Rücksicht im Blick", um für gegenseitige Rücksichtnahme und Perspektivwechsel im Straßenverkehr zu werben. Das Motto wurde federführend vom Land Berlin erarbeitet, das 2023 den Vorsitz in der Innenministerkonferenz innehat.

    Wir alle sind täglich im Straßenverkehr unterwegs. Und wir teilen uns denselben Raum. Wir wollen alle sicher am Ziel ankommen.

    Iris Spranger, Berlins Senatorin für Inneres und Sport

    Gegenseitige Rücksichtnahme sowie der Perspektivwechsel der Verkehrsteilnehmenden im Straßenverkehr "tragen nicht nur zum sicheren Miteinander auf der Straße bei, sondern können Unfälle verhindern".

    Was wird am Auto kontrolliert?

    Die Polizei darf bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle:
    • die Identität des Fahrers feststellen
    • nach Führerschein und Fahrzeugpapieren fragen
    • prüfen, ob das Auto in einem vorschriftsgemäßen Zustand ist (Bremsen, Lichter, das Reifenprofil oder die HU-Plakette kontrollieren)
    • die vorgeschriebene Notfallausrüstung checken (Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck)
    Sollten diese Gegenstände im Kofferraum untergebracht sein, wird es komplizierter. Zwar gibt es für die Notfallausrüstung eine Vorzeigepflicht, allerdings muss man den Kofferraum auf Nachfrage der Polizei nicht öffnen. Denn grundsätzlich brauchen die Beamten dafür einen richterlichen Durchsuchungsbefehl oder einen konkreten Straftatverdacht.

    Was müssen Fahrradfahrer beachten?

    Auch Fahrräder können auf ihren vorschriftsgemäßen Zustand kontrolliert werden. Entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) braucht jedes Fahrrad
    • eine helltönende Klingel
    • zwei voneinander unabhängige Bremsen
    • rutschfeste, angeschraubte Pedale mit Reflektoren
    Außerdem wichtig ist die Beleuchtung: Vorgeschrieben sind ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht. Die Lichter können auch per Batterie betrieben sein und müssen über Tag nicht mitgeführt werden. Die Lichter müssen ein Prüfkennzeichen des Kraftfahrtbundesamts haben.

    Welche Vorschriften gelten für Motorräder?

    Für Motorradfahrer gelten besondere Vorschriften, die bei einer Polizeikontrolle überprüft werden können: In Deutschland gilt - anders als bei Fahrrädern - eine Helmpflicht für Motorradfahrer. Nicht verpflichtend ist Schutzkleidung. Wenn eine zweite Person auf dem Zweirad sitzt, müssen für sie ein Sitz, eine Möglichkeit zum Festhalten sowie Fußstützen vorhanden sein.
    Die Polizei kann außerdem kontrollieren, ob ein Motorrad aufgerüstet wurde. Nur wenn es für alle umgerüsteten Teile an der Maschine eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gibt, darf das Zweirad auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Wenn keine Prüfzeugnisse oder andere Bescheinigungen vorgezeigt werden können, muss per Prüfung bewiesen werden, dass das Motorrad der StVZO entspricht. Das gleiche gilt für aufgerüstete Autos.

    Welche Regeln gelten für E-Scooter?

    In puncto Verkehrsregeln sind die Elektrokleinstfahrzeuge zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen angesiedelt. Wer sich einen Elektroroller leiht, muss laut ADAC folgende Regeln beachten:
    • E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen brauchen keinen Führerschein
    • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
    • Es besteht keine Helmpflicht
    • E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen, das Fahren zu zweit ist verboten
    • Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer
    • E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf der Straße gefahren werden
    • Das Fahrenauf Fußwegen und in Fußgängerzonen ist verboten, es sei denn, es ist ein Schild mit der Aufschrift "E-Scooter frei" vorhanden
    Was muss alles im Verbandskasten sein? Ein Überblick:

    Autofahrer in Deutschland
    :Neue Verbandskästen: Masken werden Pflicht

    Autofahrer müssen einen Verbandskasten im Auto haben. Ab 1. Februar gilt eine neue Norm - Masken werden Pflicht. Was das für alte Kästen bedeutet und was generell drin sein muss.
    Verbandskasten, aufgenommen am 20.08.2021
    Quelle: dpa, epd, ZDF

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