Betrug mit Corona-Testzentren: Urteil in Berlin gefällt

    Berliner Landgericht:Betrug mit Corona-Testzentren: Urteil gefällt

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    Das Berliner Landgericht hat einen Mann wegen des Betrugs mit Corona-Testzentren zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Er soll 9,7 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet haben.

    Corona-Schnelltest
    Mit Corona-Schnelltests soll der Angeklagte in Berlin 9,7 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet haben.
    Quelle: AP

    Ein ehemaliger Betreiber von Corona-Testzentren ist wegen Betrugs zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zu Unrecht abgerechnet und erhalten, begründete das Berliner Landgericht am Montag.
    Dem Angeklagten sei es darum gegangen, "so viel Geld wie möglich zu kassieren", sagte der Vorsitzende Richter.

    Bewährungsstrafe für mitangeklagte Schwester

    Der damalige Spätkauf-Betreiber wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. Gegen seine mitangeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Geldes an.
    In dem für die Hauptstadt bisher größten Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests geht es um Taten zwischen Mai und Oktober 2021. Der Schwindel soll über 18 Testzentren gelaufen sein.

    Großteil des Geldes in die Türkei weitergeleitet

    Der 47-Jährige habe Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durchgeführt worden seien, so das Gericht. Mehr als 6,6 Millionen Euro soll der Mann laut Anklage in die Türkei weitergeleitet haben.
    In die gegen den 47-Jährigen verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten Haft einbezogen. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf maximal sieben Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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