Jennifer W.: Deutsche IS-Rückkehrerin muss länger in Haft

    Härtere Strafe für Jennifer W.:Deutsche IS-Rückkehrerin muss länger in Haft

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    2021 wurde Jennifer W. zu zehn Jahren Haft wegen des qualvollen Todes einer 14-Jährigen verurteilt. Nun hat das OLG München entschieden: Die IS-Rückkehrerin muss länger in Haft.

    Eine Angeklagte (r), die sich der Terrormiliz Islamischer Staat im Irak angeschlossen haben soll, hält sich im Gerichtssaal vom Oberlandesgericht einen Aktenordner vors Gesicht.
    Das Oberlandesgericht München hat das Strafmaß für eine deutsche IS-Rückkehrerin erhöht. Sie sah tatenlos zu, wie ihr Mann ein jesidisches Kind festgekettet hat. Das Mädchen starb.29.08.2023 | 1:27 min
    Die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist in einem neuen Prozess vom Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
    Einer Gerichtssprecherin zufolge verhängte der zuständige Staatsschutzsenat dabei allein 13 Jahre Gefängnis wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung mit Todesfolge. Es ging um die Beteiligung von W. am grausamen Tod eines vom IS versklavten jesidischen Mädchens.

    W. in erstem Prozess zu zehn Jahren verurteilt

    Die aus Niedersachsen stammende W. war in einem ersten Prozess 2021 wegen dieses Verbrechens sowie wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vom OLG zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Da das Gericht wegen des Tods des versklavten kleinen Mädchens damals von einem minderschweren Fall ausging, ging die Bundesanwaltschaft aber in Revision.
    Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zu diesem Anklagepunkt im März dieses Jahres daraufhin wegen Rechtsfehlern auf, weshalb das OLG die Vorgänge rund um den Tod des versklavten Mädchens einem zweiten Verfahren nun erneut aufrollen musste. Die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde hingegen rechtskräftig und nicht erneut verhandelt.
    Im Januar hatte der Bundestag die Verfolgung der jesidischen Minderheit im Nordirak als Völkermord anerkannt:

    W. im Alter von 23 Jahren nach Syrien ausgereist

    W. war nach Feststellungen des OLG 2014 im Alter von 23 Jahren in das damalige Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien ausgereist und lebte dort mit ihrem ebenfalls für die Terrorgruppe aktiven Ehemann, der kurz zuvor eine jesidische Frau und ihre fünf Jahre alte Tochter als Sklavinnen gekauft hatte.
    Mit ihrem Ehemann zog W. in den Irak. Die versklavte Jesidin musste für das Ehepaar im Haushalt arbeiten. Wie das OLG feststellte, misshandelte der Mann sie - teils auch nach Beschwerden von W. - häufig.
    Im August 2015 band er das Mädchen im Hof des gemeinsamen Wohnhauses bei großer Hitze in praller Sonne so lange an ein Fenstergitter, bis es starb. W. unternahm laut Urteil nichts dagegen.
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    Senat bleibt unter Forderung der Bundesanwaltschaft

    Nach Angaben der Gerichtssprecherin verhängte das OLG für die Beteiligung von W. am Hitzetod des Mädchens nun eine Einzelstrafe von 13 Jahren Haft. Dazu kamen die rechtskräftig gewordene Einzelstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Aus beiden Einzelstrafen bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von 14 Jahren Haft.
    Mit dem Urteil blieb der Senat ein halbes Jahr unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die auf eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Nebenklage, die Angehörige des getöteten Mädchens vertritt, stellte keinen konkreten Strafantrag.
    W.s Verteidigung forderte ein Strafmaß wie schon im ersten Urteil gegen ihre Mandantin.
    Quelle: AFP
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