IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Härtere Strafe?

    Oberlandesgericht München:IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Härtere Strafe?

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    Sie hat zugegeben, zugeschaut zu haben, wie ein versklavtes Mädchen in der Mittagssonne stirbt. Die IS-Rückkehrerin Jennifer W. soll laut Bundesanwaltschaft härter bestraft werden.

    Bayern, München: Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Archivbild
    IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Minderschwerer Fall? (Archivbild)
    Quelle: dpa

    Die Bundesanwaltschaft hat eine deutlich höhere Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. gefordert.
    Der Vertreter des Generalbundesanwaltes sprach sich am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten aus.

    2021: Zu zehn Jahren Haft verurteilt

    Das OLG hatte die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall.
    Sie hatte vor Gericht eingeräumt, dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem Mann versklavtes jesidisches Mädchen - angekettet in praller Mittagssonne - starb.
    Rechts im Bild die 37-Jährige Angeklagte, links im Bild einer ihrer Anwälte im Gerichtssaal.
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    Jennifer W. hielt weinender Mutter Waffe an den Kopf

    In der neuen Verhandlung gab sie außerdem zu, der ebenfalls versklavten Mutter des Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, weil sie wollte, dass sie aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bezweifelte, dass es sich um einen minderschweren Fall handelte und verwies den Fall zu einer neuen Verhandlung über das Strafmaß an einen anderen Senat des OLG zurück.
    Polizist im Polizeiauto
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    Bundesanwaltschaft: Kein minderschwerer Fall

    Hier liege "sicher kein minderschwerer Fall vor", hieß es am Montag im Plädoyer der Bundesanwaltschaft, dem sich auch die Nebenklage anschloss, ohne selbst einen konkreten Strafantrag zu stellen.
    Sie habe die "Sklaverei proaktiv ausgestaltet", die Frau und ihre kleine Tochter überwacht. "Sie hat die Frondienste selber veranlasst", sagte der Bundesanwalt.

    Sie hat gewusst, dass das Kind leiden wird.

    Bundesanwaltschaft

    Und sie habe - aus Angst, ihr Ehemann könne sie anschreien oder gar schubsen - dem kleinen Mädchen nicht geholfen, obwohl ihr das durchaus zuzumuten gewesen wäre. "Handlungstreibend ist egoistische Bequemlichkeit."

    Rechtsanwalt: Völkermord und "grausame Brutalität"

    Es handle sich um "einen außergewöhnlichen Fall", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Bendler, der die Mutter des getöteten Mädchens vor Gericht vertritt. Es gehe um Völkermord und "grausame Brutalität gegen ein wehrloses Kind".
    "Verzeihen kann sie nicht", sagte Bendler und zitierte die Mutter: "Sie haben mein Kind vor meinen Augen getötet. Ich werde das nicht akzeptieren."
    Quelle: dpa

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